§ 3 AgrVG 1950 Verwaltungsvorschriften.

AgrVG 1950 - Agrarverfahrensgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024

Verwaltungsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind alle von der Agrarbehörde in den Angelegenheiten der Bodenreform zu handhabenden Gesetze und Verordnungen.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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