§ 3 AgrVG 1950

Agrarverfahrensgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Verwaltungsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind alle von den Agrarbehördender Agrarbehörde in den Angelegenheiten der Bodenreform zu handhabenden Gesetze und Verordnungen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.09.1950 bis 31.12.2013

Verwaltungsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind alle von den Agrarbehördender Agrarbehörde in den Angelegenheiten der Bodenreform zu handhabenden Gesetze und Verordnungen.

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