Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Paragraph 11,
(Anm.Anmerkung: Abs. 7Absatz 7, aufgehoben durch Z 17Ziffer 17,, BGBl. I Nr. 17/2023Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2023,)
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.05.2026
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