§ 13a ÄrzteG 1998 Ausbildungsstellenverwaltung

ÄrzteG 1998 - Ärztegesetz 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Paragraph 13 a,
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.05.2026
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