Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Der Bundesminister für Gesundheit hat nach Anhörung der Österreichischen Ärztekammer durch Verordnung nähere Bestimmungen über die gemäß §§ 5 und 5a anzuerkennenden Berufsqualifikationen zu erlassen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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