Art. 2 AbgEO

AbgEO - Abgabenexekutionsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Art. I Z 2 ist auf nach dem 31. Dezember 1981 beginnende Amtshandlungen anzuwenden.

In Kraft seit 02.12.1981 bis 31.12.9999
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