Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Soweit in Bundesgesetzen der Begriff „Erbserklärung“ verwendet wird, ist darunter ab 1. Jänner 2005 die Erbantrittserklärung zu verstehen.
In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
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