Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
In Ansehung der Bedingungen bey Verträgen gelten überhaupt die nähmlichen Vorschriften, welche über die den Erklärungen des letzten Willens beygesetzten Bedingungen aufgestellt worden sind.
In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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