Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
In Ansehung der Bedingungen bey Verträgen gelten überhaupt die nähmlichen Vorschriften, welche über die den Erklärungen des letzten Willens beygesetzten Bedingungen aufgestellt worden sind.
In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 897 ABGB
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 897 ABGB selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 897 ABGB