Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Streitigkeiten zwischen den Teilhabern über die mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Sache unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten sind im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden.
In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
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