Soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, gelten die Definitionen gemäß § 1 und gemäß dem Aktiengesetz. Im Sinne dieses Hauptstückes gelten folgende Definitionen: Soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, gelten die Definitionen gemäß Paragraph eins und gemäß dem Aktiengesetz. Im Sinne dieses Hauptstückes gelten folgende Definitionen:
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