Norm: StPO §2 Abs5
Rechtssatz: Die Ermächtigung zur Verfolgung ist nach dem klaren Wortlaut des §2 Abs 5 StPO lediglich prozessuale Voraussetzung für einen Schuldspruch und einen diesem soweit gleichgestellten Ausspruch über die Anlasstat, nicht aber für die Sanktionsfrage, welche im Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen notwendige, amtswegig wahrzunehmende, und nicht von einer eigenen Willenserklärung einer Partei abhängige gese... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten, sogleich in Rechtskraft erwachsenen Urteil wurde Hannes L***** der Vergehen der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (1) und - wegen des aus dem
Spruch: ersichtlichen Sachverhalts - der Beleidigung nach §§ 115, 117 Abs. 2 StGB (2) schuldig erkannt. Er wurde hiefür zu einer für eine Probezeit von zwei Jahren bedingt nachgesehenen Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 230 S verurteilt. Rechtliche Beurteilung Der Schuldspruch wegen Belei... mehr lesen...
Norm: StGB §117 Abs2StPO §2 Abs5
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Anzeigeerstattung durch die vorgesetzte Stelle unter Hinweis auf die Ermächtigungserklärung des beleidigten Beamten erfolgte, vermag die erforderliche selbständige Ermächtigung des Vorgesetzten nicht zu ersetzen. Entscheidungstexte 14 Os 80/91 Entscheidungstext OGH 03.09.1991 14 Os 80/91 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurden Franz Rudolf B***** sen. und sein am 7.März 1973 geborener, mithin jugendlicher Sohn Franz Rudolf B***** jun. (I) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, 148 zweiter Fall sowie § 15 StGB, (II) des Vergehens des Glücksspiels nach § 168 Abs. 2 StGB und (IV) des Vergehens der Erschleichung einer Leistung nach § 149 Abs. 2 StGB sowie außerdem Franz Rudolf B***** sen. (I... mehr lesen...
Norm: StPO §2 Abs5
Rechtssatz: Ermächtigung zur Strafverfolgung ist nicht von einem Anschluß als Privatbeteiligter abhängig. Die Zurücknahme des Privatbeteiligtenanspruches durch den Verletzten, der unabhängig davon die erforderliche Ermächtigung erteilt hatte, ist darum bedeutungslos. Entscheidungstexte 15 Os 27/91 Entscheidungstext OGH 22.08.1991 15 Os 27/91 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 20.Juli 1927 geborene Mag.pharm. Dr. med. Friedrich B*** ist des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, erster Fall, StGB. und des Vergehens der Täuschung nach § 108 Abs 1 StGB., in beiden Fällen als Anstifter nach § 12, zweiter Fall, StGB., schuldig erkannt worden. Nach dem Schuldspruch wegen Betrugs hat er als persönlich haftender Gesellschafter der O*** KG. in Graz, deren Geschäfte er alleinverantwortlich führte, (gewerbsmä... mehr lesen...
Norm: StPO §2 Abs5
Rechtssatz: Die dem Gericht gegenüber abgegebene Erklärung des Verletzten, sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anzuschließen, gilt allein - unabhängig von einer Zulassung als Privatbeteiligter - kraft Gesetzes als Verfolgungsermächtigung (Demnach ist unerheblich, ob der Privatbeteiligtenanschluß wegen voller Schadensgutmachung unzulässig war). Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Oswald A - im zweiten Rechtsgang, von der Anklage wegen Nötigung zum Beischlaf (§ 202 Abs 1 StGB) abweichend, nur - des Vergehens der Täuschung nach § 108 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, am 1.September 1983 in Wien Eveline B in ihrem Recht, im Rahmen der Gesetze in sexueller Hinsicht über ihren Körper frei zu verfügen, dadurch absichtlich einen Schaden zugefügt zu haben, daß er sie durch die Vorspiegelung, ihr einen... mehr lesen...
Norm: StPO §2 Abs5
Rechtssatz: Bei einer Anschlußerklärung als Privatbeteiligter kommt es (gleichermaßen wie bei einer ausdrücklichen Ermächtigung) ausschließlich darauf an, auf welches Tatgeschehen (als historisches Ereignis) sich die Strafverfolgung erstreckt, und keineswegs auf deren rechtliche Zielrichtung. Der Wirksamkeit eines Privatbeteiligtenanschlusses als Ermächtigung steht daher nicht entgegen, daß das Strafverfahren wegen der urteil... mehr lesen...
Norm: StPO §2 Abs5
Rechtssatz: Das Strafverfolgungsrecht des öffentlichen Anklägers entsteht bei einem Ermächtigungsdelikt - anders als bei einem Antragsdelikt - (schon) durch die Begehung der strafbaren Handlung (und nicht erst durch die Erteilung der Ermächtigung). Entscheidungstexte 12 Os 86/80 Entscheidungstext OGH 19.06.1980 12 Os 86/80 Veröff: EvBl 1981/35 S 102 ... mehr lesen...
Norm: StPO §2 Abs5
Rechtssatz: Der öffentliche Ankläger kann schon vor der Erteilung der erforderlichen Ermächtigung Verfolgungsschritte setzen und gerichtliche Untersuchungshandlungen begehren, zumal sogar ohne Nachweis der - allenfalls noch gar nicht vorliegenden - Ermächtigung die Anberaumung einer Hauptverhandlung zulässig ist, die einen Verfolgungsantrag zwingend voraussetzt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §2 Abs5
Rechtssatz: Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, an Stelle des öffentlichen Anklägers die Ermächtigungsanfrage zu richten. Entscheidungstexte 12 Os 112/79 Entscheidungstext OGH 13.09.1979 12 Os 112/79 Veröff: SSt 50/52 = EvBl 1980/74 S 220 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0096123 ... mehr lesen...
Norm: StPO §2 Abs5
Rechtssatz: Anzeigeerstattung und Aufforderung zum sicherheitsbehördlichen Einschreiten ist keine Ermächtigung. Entscheidungstexte 12 Os 112/79 Entscheidungstext OGH 13.09.1979 12 Os 112/79 Veröff: EvBl 1980/74 S 220 = SSt 50/52 12 Os 117/96 Entscheidungstext OGH 12.09.1996 12 Os 117/96 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert A wegen mehrerer Vergehen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, jedoch von der Anklage, er habe am 10. Oktober 1977 in Innsbruck Erna A durch die Äußerung, sie umzubringen, (zu ergänzen: wenn sie nicht sofort die Tür öffne,) er habe zu diesem Zweck ein Messer bei sich, (zu ergänzen: sohin durch gefährliche Drohung mit dem Tod, zu einer Handlung, nämlich zum Öffnen der Wohnungstür, zu nötigen versucht und er habe hied... mehr lesen...
Norm: StPO §2 Abs5
Rechtssatz: Eine Bevollmächtigung durch den Verletzten zur Erteilung einer Verfolgungsermächtigung muß mit solcher Deutlichkeit erfolgen, daß von einem Nachweis einer Ermächtigung gesprochen werden kann. Entscheidungstexte 13 Os 110/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 13 Os 110/76 Veröff: SSt 47/55 European Case ... mehr lesen...
Norm: StGB §107 Abs4StGB §108 Abs2StPO §2 Abs5StPO §152 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Ausnützung des Entschlagungsrechtes nach § 152 Abs 1 Z 1 StPO bedeutet nicht auch schon die Zurücknahme einer Ermächtigung zur Strafverfolgung. Entscheidungstexte 11 Os 172/75 Entscheidungstext OGH 17.02.1976 11 Os 172/75 10 Os 201/78 Entscheidungste... mehr lesen...