RS OGH 1991/8/22 15Os27/91 (15Os28/91)

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Veröffentlicht am 22.08.1991
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Norm

StPO §2 Abs5

Rechtssatz

Ermächtigung zur Strafverfolgung ist nicht von einem Anschluß als Privatbeteiligter abhängig. Die Zurücknahme des Privatbeteiligtenanspruches durch den Verletzten, der unabhängig davon die erforderliche Ermächtigung erteilt hatte, ist darum bedeutungslos.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 27/91
    Entscheidungstext OGH 22.08.1991 15 Os 27/91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0096106

Dokumentnummer

JJR_19910822_OGH0002_0150OS00027_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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