Norm
StPO §2 Abs5Rechtssatz
Eine Bevollmächtigung durch den Verletzten zur Erteilung einer Verfolgungsermächtigung muß mit solcher Deutlichkeit erfolgen, daß von einem Nachweis einer Ermächtigung gesprochen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0096117Dokumentnummer
JJR_19761005_OGH0002_0130OS00110_7600000_005