Norm
ZPO §11 Z1 BRechtssatz
Streitgenossenschaft nach § 11 Z 1 ZPO zwischen demjenigen, der ein eigenes Recht an der Wohnung behauptet und demjenigen, der sich nur faktisch in der Wohnung befindet, wenn beide vom älteren Mieter auf Räumung geklagt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0035524Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008