RS OGH 1949/12/21 1Ob607/49

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Veröffentlicht am 21.12.1949
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Norm

ZPO §11 Z1 B

Rechtssatz

Streitgenossenschaft nach § 11 Z 1 ZPO zwischen demjenigen, der ein eigenes Recht an der Wohnung behauptet und demjenigen, der sich nur faktisch in der Wohnung befindet, wenn beide vom älteren Mieter auf Räumung geklagt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0035524

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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