IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Hollerer als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 30.07.2019, ***, wegen Bestrafung nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 13.10.2020 Norm: LSD-BG 2016 §21 Abs3 Z1LSD-BG 2016 §26 Abs2AÜG §3AÜG §4
Rechtssatz: Eine Zuweisung der Arbeit unmittelbar vor Arbeitsausführung ist typisch für ein Beschäftigungsverhältnis (vgl VwGH 2010/09/0188). Schlagworte Arbeitsrecht; Lohn- und Sozialdumping; Verwaltungsstrafe; grenzüberschreitende Überlassung; Werkvertrag; Unterlagen; Sozi... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.10.2020 Norm: LSD-BG 2016 §21 Abs3 Z1LSD-BG 2016 §26 Abs2AÜG §3AÜG §4
Rechtssatz: Ein Werkvertrag liegt vor, wenn die Verpflichtung zur Herstellung eines Werkes gegen Entgelt besteht, wobei es sich um eine im Vertrag im Vorhinein individualisierte und konkretisierte Leistung, also eine in sich geschlossene Einheit handeln muss. […] Für einen Werkvertrag essentiell ist ein ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 13.10.2020 Norm: LSD-BG 2016 §21 Abs3 Z1LSD-BG 2016 §26 Abs2AÜG §3AÜG §4
Rechtssatz: Infolge des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts ist nach nunmehriger Ansicht des VwGH die bisherige Rechtsprechung zu § 4 AÜG iSd Rechtsprechung des EuGH zu lesen. Es bedarf einer Gesamtbeurteilung aller für die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitskräfteüberlassung maßgeblichen Umständ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 13.10.2020 Norm: LSD-BG 2016 §21 Abs3 Z1LSD-BG 2016 §26 Abs2AÜG §3AÜG §4
Rechtssatz: Es ist zwischen der Beaufsichtigung und Leitung der Arbeitnehmer selbst und der von Kunden durchgeführten Überprüfung der ordnungsgemäßen Erbringung eines Dienstleistungsvertrages zu unterscheiden. Bei der Erbringung von Dienstleistungen ist es üblich, dass der Kunde überprüft, ob die Dienstl... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung durch Mag. Hollerer über die Beschwerde der Abgabenbehörde/Finanzpolizei Team ***, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 14.2.2018, Zl. ***, wegen Einstellung eines Strafverfahrens nach dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) betreffend Frau A, vertreten durch B, Rechtsanwälte in ***, ***, zu Recht erkannt ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.12.2018 Norm: AVRAG 1993 §7d Abs2AVRAG 1993 §7i Abs4 Z3AÜG §3AÜG §4
Rechtssatz: Der Beurteilungsmaßstab des § 4 AÜG dient nicht einer Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitskräfteüberlassung, sondern stellt klar, dass selbst für den Fall des Vorliegens eines gültigen Werkvertrages zwischen Entsender und Beschäftiger dem wahren wirtschaftlichen Gehalt nach Arbeitnehmerü... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 10.12.2018 Norm: AVRAG 1993 §7d Abs2AVRAG 1993 §7i Abs4 Z3AÜG §3AÜG §4
Rechtssatz: Die im Rahmen von Werkverträgen übliche Verwendung von Erfüllungsgehilfen stellt grundsätzlich keine Überlassung von Arbeitskräften dar. Schlagworte Arbeitsrecht; Lohn- und Sozialdumping; Verwaltungsstrafe; grenzüberschreitende Überlassung; Lohnunterlagen; Werkvert... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 10.12.2018 Norm: AVRAG 1993 §7d Abs2AVRAG 1993 §7i Abs4 Z3AÜG §3AÜG §4
Rechtssatz: Von der Richtlinie 96/71/EG ist sowohl die grenzüberschreitende Entsendung eines Arbeitnehmers durch ein Unternehmen erfasst, um einen von diesem Unternehmen eingegangenen Werkvertrag zu erfüllen, als auch die grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung, nämlich die grenzüberschreitende Entse... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 10.12.2018 Norm: AVRAG 1993 §7d Abs2AVRAG 1993 §7i Abs4 Z3AÜG §3AÜG §4
Rechtssatz: Eine Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des Art 1 Abs 3 lit c der Richtlinie 96/71/EG liegt vor, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Es muss sich bei der Überlassung von Arbeitskräften um eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung handeln, bei der der entsandte Arbeitnehmer im Dienst des di... mehr lesen...