RS Lvwg 2018/12/10 LVwG-S-523/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

10.12.2018

Norm

AVRAG 1993 §7d Abs2
AVRAG 1993 §7i Abs4 Z3
AÜG §3
AÜG §4

Rechtssatz

Der Beurteilungsmaßstab des § 4 AÜG dient nicht einer Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitskräfteüberlassung, sondern stellt klar, dass selbst für den Fall des Vorliegens eines gültigen Werkvertrages zwischen Entsender und Beschäftiger dem wahren wirtschaftlichen Gehalt nach Arbeitnehmerüberlassung vorliegen kann, und zwar dann, wenn es den Vertragspartnern nach der atypischen Gestaltung des Vertragsinhaltes erkennbar gerade auf die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften durch den Entsender ankommt.

Schlagworte

Arbeitsrecht; Lohn- und Sozialdumping; Verwaltungsstrafe; grenzüberschreitende Überlassung; Lohnunterlagen; Werkvertrag;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.523.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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