Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
10.12.2018Norm
AVRAG 1993 §7d Abs2Rechtssatz
Von der Richtlinie 96/71/EG ist sowohl die grenzüberschreitende Entsendung eines Arbeitnehmers durch ein Unternehmen erfasst, um einen von diesem Unternehmen eingegangenen Werkvertrag zu erfüllen, als auch die grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung, nämlich die grenzüberschreitende Entsendung eines Arbeitnehmers durch ein Unternehmen zum Zwecke (lediglich) der Überlassung an ein anderes Unternehmen (VwGH 2013/09/0159).
Schlagworte
Arbeitsrecht; Lohn- und Sozialdumping; Verwaltungsstrafe; grenzüberschreitende Überlassung; Lohnunterlagen; Werkvertrag;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.523.001.2018Zuletzt aktualisiert am
26.02.2019