Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
13.10.2020Norm
LSD-BG 2016 §21 Abs3 Z1Rechtssatz
Infolge des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts ist nach nunmehriger Ansicht des VwGH die bisherige Rechtsprechung zu § 4 AÜG iSd Rechtsprechung des EuGH zu lesen. Es bedarf einer Gesamtbeurteilung aller für die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitskräfteüberlassung maßgeblichen Umstände und es darf nicht alleine auf das Vorliegen einer der in § 4 Abs 2 Z 1 bis 4 AÜG genannten Parameter abgestellt werden (vgl VwGH Ra 2017/11/0016).
Schlagworte
Arbeitsrecht; Lohn- und Sozialdumping; Verwaltungsstrafe; grenzüberschreitende Überlassung; Werkvertrag; Unterlagen; Sozialversicherung; Gesamtstrafe;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.S.2072.001.2019Zuletzt aktualisiert am
18.01.2021