IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Leisser als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch B, Rechtsanwälte in ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 11.04.2018, Zl. ***, betreffend Strafverhängung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), nach durchgeführter mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGV... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.10.2018 Norm: AÜG §4 Abs1AÜG §4 Abs2AÜG §17 Abs2
Rechtssatz: Vom Regelungsbereich des § 4 AÜG sollen grundsätzlich jene Fälle, in denen ein Werkunternehmer ausschließlich zur Herstellung eines Werkes, für dessen ordnungsgemäßes Zustandekommen er die Verantwortung trägt, Personen (Erfüllungsgehilfen) in den Betrieb des Werkbestellers sendet, nicht erfasst sein (vgl 450 BlgN... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.10.2018 Norm: AÜG §4 Abs1AÜG §4 Abs2AÜG §17 Abs2
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Vorliegens einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung ist nicht nur § 4 AÜG und die dazu ergangene Judikatur des VwGH, sondern auch die Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen bzw die im Urteil des EuGH C-586/13 genannte... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Köchle als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, ***, ***, Deutschland, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 11. April 2017, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Bescheid aufgehoben und... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.08.2018 Norm: AÜG §17 Abs2AÜG §22 Abs1 Z2
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob eine Beauftragung mittels Werkvertrag oder eine Arbeitskräfteüberlassung anzunehmen ist, ist von entscheidender Bedeutung, ob ein für einen Werkvertrag essenzieller „gewährleistungstauglicher“ Erfolg vereinbart wurde, ob also die Vergütung/das Entgelt auch von der Qualität der erbrachten Leistung... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 06.08.2018 Norm: AÜG §17 Abs2AÜG §22 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Überlassung von Arbeitskräften im Ausland von einem Unternehmen an ein anderes Unternehmen mit anschließender Entsendung nach Österreich ist nicht als grenzüberschreitend im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen anzusehen und somit das erste Unternehmen – unabhängig davon, welche allfälligen (Ketten )Ver... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 06.08.2018 Norm: AÜG §17 Abs2AÜG §22 Abs1 Z2
Rechtssatz: Durch die Novelle BGBl. Nr. 94/2014 wurde klargestellt, dass im Fall einer Arbeitskräfteüberlassung im Ausland mit anschließender Entsendung nach Österreich der entsendende Beschäftiger als Arbeitgeber nach §§ 7a oder 7b AVRAG angesehen wird und ihn die entsprechenden Verpflichtungen treffen (vgl. Materialien (319 der B... mehr lesen...