Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
16.10.2018Norm
AÜG §4 Abs1Rechtssatz
Bei Beurteilung des Vorliegens einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung ist nicht nur § 4 AÜG und die dazu ergangene Judikatur des VwGH, sondern auch die Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen bzw die im Urteil des EuGH C-586/13 genannten Kriterien heranzuziehen (VwGH Ra 2017/11/0068).
Schlagworte
Arbeitsrecht; Arbeitskräfteüberlassung; Verwaltungsstrafe; grenzüberschreitende Überlassung; Meldung; Werkvertrag;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1157.001.2018Zuletzt aktualisiert am
20.11.2018