RS Lvwg 2018/8/6 LVwG-S-1258/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.08.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

06.08.2018

Norm

AÜG §17 Abs2
AÜG §22 Abs1 Z2

Rechtssatz

Durch die Novelle BGBl. Nr. 94/2014 wurde klargestellt, dass im Fall einer Arbeitskräfteüberlassung im Ausland mit anschließender Entsendung nach Österreich der entsendende Beschäftiger als Arbeitgeber nach §§ 7a oder 7b AVRAG angesehen wird und ihn die entsprechenden Verpflichtungen treffen (vgl. Materialien (319 der Beilagen XXV. GP) zum ASRÄG 2014, BGBl. I 94/2014).

Schlagworte

Arbeitsrecht; Arbeitskräfteüberlassung; Entsendung; Meldung; Arbeitgeber; Unionsrecht;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1258.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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