Begründung: Der Kläger eröffnete im Jänner 1987 bei dem beklagten Kreditunternehmen ein Wertpapierdepot und erteilte ab diesem Zeitpunkt regelmäßig Wertpapier-Kauf- und Verkaufsorders. Am 5. 9. 1991 erwarb der Kläger, der sich bis dahin zwar grundsätzlich mit dem Aktiengeschäft beschäftigt hatte, jedoch über keine Insiderinformationen verfügte, 33.500 Stück Aktien der E***** Inc. Er war auf die kanadischen Aktien von einem Angestellten der beklagten Partei namens R*****, der bei die... mehr lesen...
Begründung: 1986 weitete die I***** KG ihren Geschäftsbetrieb auf Deutschland aus. Sie bediente sich zum Vertrieb ihrer Hausanteilscheine der Serie 17 der Firma R***** AG in L***** (R*****), die ihrerseits die W***** mbH (W*****) mit der technischen Abwicklung betraute. Diese bot zur Erleichterung des Verkaufes der Hausanteilscheine die Finanzierung durch die Klägerin an, die im K***** eine Filiale unterhielt. Ende 1987 stellten Mitarbeiter der W***** im Rahmen einer Veranstaltu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war jahrelanger Kunde der Beklagten und wurde beim Ankauf von Wertpapieren immer von demselben Angestellten der Beklagten betreut, der eine Beratung durchführte und über Risken aufklärte. Seit 1996 orderte der Kläger auch Optionsscheine. Er wurde über das besondere Risiko dieser Wertpapiere und über die Bedeutung der Setzung eines Limits aufgeklärt. Im Jahr 1996 erteilte er 70 bis 80 An- und Verkaufsorders, davon vier über Optionsscheine. Beim Ankauf setzt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch dort, wo die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB Anwendung findet, gilt jedenfalls der Grundsatz, dass der Beweis der Kausalität schädigenden Verhaltens für den Schadenseintritt dem Geschädigten obliegt (JBl 1997, 522 mwN). Vom Geschädigten ist daher auch im Falle einer behaupteten Verletzung von Erkundigungs- und Aufklärungspflichten zu beweisen, dass der Schaden ohne den Verstoß nicht eingetreten wäre (JBl 1997, 522... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Frage, ob die den Erwerb risikoträchtiger Beteiligungen finanzierende Bank ihre Aufklärungspflicht verletzt hat, handelt es sich um einen Einzelfall (10 Ob 2299/96b ua, zuletzt 8 Ob 33/98f), der von den Vorinstanzen im Rahmen der oberstgerichtlichen Rechtsprechung gelöst wurde. Bei Drittfinanzierung risikoträchtiger Beteiligungen gibt es keinen Einwendungsdurchgriff auf die Bank, wenn sich diese - wie hier - au... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger führt zur
Begründung: der Zulässigkeit seiner außerordentlichen Revision aus, einerseits sei das Berufungsgericht von der bisherigen Rechtsprechung zur Sachverständigenhaftung generell und den bestehenden Aufklärungspflichten bei der Vermittlung von Geldanlagen abgewichen, andererseits fehle eine gesicherte Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Frage des Umfangs der Sorgfaltspflichten eines Anlageberaters. Beides ist, wie sich bereits aus den in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist durch Fusion Rechtsnachfolgerin der Ö***** AG geworden. Die L*****gesellschaft mbH (L*****K), eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Ö***** AG (im folgenden: L*****) und die R***** AG gründeten 1989 die LB***** Gesellschaft mbH (L*****F). Bis zum Sommer 1990 hatte die L*****K 51 % und die R***** AG 49 % der Anteile an der L*****F inne. Geschäftsführer der L*****K war Lutz Jürgen F*****. Dieser war auch Abteilungsdirektor bei der L***... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei führt zur Zulässigkeit ihrer außerordentlichen Revision aus, das Berufungsgericht sei von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Frage des Umfangs der Aufkärungspflichten einer Bank bei risikoreichen Geschäften abgewichen, andererseits fehle eine solche Rechtsprechung zur Verschwiegenheitspflicht einer Bank hinsichtlich ihrer Altkunden im Verhältnis zur Treuepflicht gegenüber einem Neukunden. Beides ist, wie sich bereits aus den in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Croupier im Casino B*****. Er hat an der Handelsakademie maturiert und danach einige Semester Betriebswirtschaft studiert. Der Kläger unterhielt bei der Beklagten bereits vor dem streitgegenständlichen Geschäft ein Wertpapierkonto. Robert S***** war als Kundenbetreuer mit Schwerpunkt Anlage- und Wertpapierberatung im "Kundencenter B" der Zentrale der Beklagten in B***** tätig. Dieser Schalterbereich war durch ein Schild mit der Aufschrift ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über Vermittlung durch den Beklagten wurde der Kläger im April 1994 Mitglied der European Kings Club Re Insurance (Europe) Ltd (im folgenden kurz EKC). Er erwarb insgesamt 32 „Letters“ (= Beteiligungsscheine), wofür er einen Betrag von S 313.600,-- zu entrichten hatte. Statt der ihm in Aussicht gestellten Rendite von 70 % erhielt er lediglich Rückzahlungen im Gesamtbetrag von S 42.000,--. Vom EKC sind weitere Zahlungen nicht zu erwarten, weil dessen Initiatore... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei führt zur Zulässigkeit ihrer außerordentlichen Revision aus, einerseits fehle eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Frage des Umfangs der Sorgfaltspflichten eines Anlageberaters im Zusammenhang mit dem Verkauf von Hausanteilscheinen, andererseits sei das Berufungsgericht von der bisherigen Rechtsprechung zur Sachverständigenhaftung generell und den bestehenden Aufklärungspflichten bei der Vermittlung von Hausanteilschein-Beteiligungen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf7fABGB §1299 EABB Abs2 Z63KWG 1979 §1 Abs2 Z5WAG §11WAG §13
Rechtssatz: Ein strenger Maßstab ist an die Sorgfalt anzulegen, die die Bank bei Effektengeschäften gegenüber dem Kunden anzuwenden hat, darf doch der Kunde darauf vertrauen, dass die Bank über spezifisches Fachwissen im Wertpapierhandel verfügt, aber auch darauf, dass sie ihn bei Abschluss und Durchführung solcher Geschäfte umfassend berät. Ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Kreditunternehmung nimmt die Beklagte auf Zahlung von S 300.000,-- sA aus deren am 3.April 1984 für die Verbindlichkeiten der Darlehensnehmerin "C***-F***" S***-M*** Gesellschaft m.b.H. übernommenen Bürgschaft bis zu diesem Höchstbetrag in Anspruch. Die Hauptschuldnerin habe ein Darlehen von S 1,000.000,-- zu 300 1773 2200 erhalten und sei ebenso wie die anderen Bürgen bereits mit Anerkenntnisurteil zur Rückzahlung verurteilt worden. Die Beklagte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Marold als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Griehsler, Dr. Jensik, Dr. Zehetner und Dr. Klinger als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, *****, vertreten durch Dr. Hannes Stampfer, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Ing. Hans Günther J*****, Bundesrepublik Deutschland, ver... mehr lesen...
Der Zweitbeklagte war Eigentümer der Liegenschaft EZ 1350 KG D. Mit Kaufvertrag vom 2. 6. 1980 verkaufte er diese Liegenschaft um den Kaufpreis von 700 000 S an den Erstbeklagten. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes D vom 4. 6. 1980 wurde im Grundbuch die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung dieser Liegenschaft mit Rechtswirksamkeit bis 3. 6. 1981 angemerkt. Der Rangordnungsbescheid wurde Notar Dr. S zugestellt, der den Kaufvertrag zwischen den beiden Beklagten errichtet hatte ... mehr lesen...
Peter W, der Gatte der Beklagten, unterhielt bei der klagenden Partei ein Gehaltskonto. Zur Abdeckung zweier von ihm aufgenommener Kredite nahmen die Beklagte und Peter W bei der klagenden Partei zur ungeteilten Hand einen Kredit von 150 000 S auf. Im April 1979 war dieser Kredit noch mit einem größeren Betrag offen, Peter W hatte zu diesem Zeitpunkt ferner sein Gehaltskonto um rund 90 000 S überzogen. Als er seine Anstellung wechselte, hielt er die Anschaffung eines PKW für erforderl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 EZPO §502 Abs1 HIII9Allgem Bankbedingungen Pkt25 Abs2WAG §11WAG §13
Rechtssatz: Zur Frage der Aufklärungspflicht der Kreditinstitute dem Kunden gegenüber (Fehlinvestition durch Bankvermittlung). Entscheidungstexte 8 Ob 376/66 Entscheidungstext OGH 21.02.1967 8 Ob 376/66 Veröff: QuHGZ 1967 H3/30,97 6 Ob 156/68 Entscheidun... mehr lesen...