Begründung: Der Kläger kaufte im Zeitraum zwischen Februar 2005 und April 2007 über Vermittlung der A***** Invest AG (in der Folge „Invest AG“) A*****-Genussscheine zum Gesamtkaufpreis von 139.910,80 EUR. Die Genussscheine waren von der A***** Gruppe AG (in der Folge „Emittentin“) emittiert worden. Die Beklagte war Hausbank und einziger Kooperationspartner der Invest AG. Alle Kunden wurden dazu angehalten, bei der Beklagten Konto und Depot zu führen. Im Kaufvertrag vom 4. 2. 2005 er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Rechtsstreits ist - nach den knappen Feststellungen - eine „gebrauchte amerikanische Lebensversicherung“, bei der die Versicherungssumme bei Ableben des Versicherungsnehmers ausgezahlt wird. Versicherungsnehmer, die Geld benötigen, verkaufen die „Versicherung“. Üblicherweise kaufen mehrere Käufer zusammen Anteile an einer bestimmten Polizze. Diesen Handel betreibt die U***** S***** I***** (kurz: USI) mit Sitz in Toronto. Der Verkäufer der „Lebensv... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** S*****, vertreten durch MMag. Dr. Johannes Neumayer und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei A***** AG, *****, vertreten durch Grohs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl.-Ing. J***** T*****, vertreten durch Neumayer, Walter & Haslinger, Rechtsanwälte-Partnerschaft in Wien, wider die beklagte Partei A***** AG, *****, vertreten durch Grohs Hofer Rechtsanwälte Gesellscha... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger verfügen jeweils über ein Wertpapierdepot samt dazugehörigem Verrechnungskonto bei der beklagten Partei. Im Dezember 2006 erwarben sie über Vermittlung der Repräsentantin einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft je 10.000 Stück des Wertpapiers „D*****“ mit einer Laufzeit vom 5. Dezember 2006 bis 5. Dezember 2010, die ihrem jeweiligen Depot angereiht wurden. Bei diesem Wertpapier handelte es sich um eine als Zertifikat mit Kapitalgarantie konstruierte Schuldversc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beauftragte die Beklagte (früher: C***** AG), über Vermittlung einer*****-Beraterin mit dem Erwerb von 200 Anteilen des von der L***** BV emittierten und von L***** Inc garantierten Wertpapiers „D*****“ zum Kurswert von 20.000 EUR und Spesen von 1.000 EUR. Die Beklagte überließ ihren Vertriebspartnern, darunter auch dem *****, eine Werbebroschüre, in der dem Wertpapier „100%ige Sicherheit“ und „100 % Kapitalgarantie“ bescheinigt wurde. Sowohl die Emittentin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind private Anleger, die bei der beklagten Bank zwei Wertpapierdepots besitzen. Sie erteilten der Beklagten am 17. 11. 2006 nach Beratung und Empfehlung durch die A***** GmbH (in der Folge: Beraterin) und oberflächliche Durchsicht einer ihnen von der Beraterin übergebenen Werbebroschüre den Auftrag zum Ankauf von jeweils 50 Stück „Dragon FX Garant - das Asien-Währungszertifikat mit 100 % Kapitalgarantie”, um einen Kaufpreis von je 5.250 EUR (darin 25... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht verneinte das Vorliegen von erheblichen Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO unter Bezug auf die zu den strittigen Transaktionen bereits ergangene Entscheidung 1 Ob 106/09h = ecolex 2009/336. Diese betreffe das Parallelverfahren eines Mitarbeiters der Beklagten, der sich mit privaten Geldmitteln dem hier zu prüfenden Geschäft angeschlossen habe. Die Klägerin/Widerbeklagte macht in der Zulassungsbeschwerde ihrer außerordentlichen Revision g... mehr lesen...
Begründung: Mag. Monika H***** (im Folgenden als „Verbraucherin" bezeichnet) benötigte zur Finanzierung einer von ihr gekauften Immobilie einen Kredit. Über Beratung eines selbstständigen (der Beklagten nicht zurechenbaren) Finanzberaters entschied sich die Verbraucherin, für den aufzunehmenden Fremdwährungskredit Produkte der AMIS Financial Consulting AG als Tilgungsträger zu verwenden, wofür sie monatlich 332,50 EUR einzuzahlen hatte. In der Folge schloss die Verbraucherin mit d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ließ sich von der Beklagten in finanzieller Hinsicht beraten und investierte in der Folge in Veranlagungen, die von der A***** Vermögensverwaltung AG, nunmehr A***** Services AG (in der Folge: A*****), angeboten wurden. Über diese Gesellschaft wurde zu ***** des Handelsgerichts Wien der Konkurs eröffnet, wodurch der Kläger sein investiertes Geld verlor. Der Kläger macht dafür insofern die Beklagte verantwortlich, als er ihr mangelhafte Beratung vorwirft: Wär... mehr lesen...
Begründung: Im September 2001 schloss die damals 79jährige Kusine des Klägers (in der Folge: Anlegerin) über Vermittlung der beklagten Bank mit der Allgemeinen Versicherungsdienst GmbH (in der Folge: AVD) die „Kauf- und Treuhandvereinbarung AVD-Portfolio" Beil ./A. Mit dieser Vereinbarung kaufte die Anlegerin von der GmbH um 5 Mio ATS (zuzüglich 125.000 ATS Einstiegsgebühren) Miteigentumsanteile an britischen Er- und Ablebensversicherungspolizzen, und zwar 15 Portfolios mit im Jahre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1943 geborene Kläger besuchte acht Jahre die Volksschule, arbeitete bis zum 25. Lebensjahr als Landarbeiter und war anschließend sieben Jahre als Versicherungsvertreter tätig. Danach nahm er die Stelle eines Gemeindesekretärs in einer kleinen Gemeinde an, die er bis zu seiner Pensionierung am 1. 1. 2004 innehatte. Sein monatliches Nettogehalt als Gemeindesekretär betrug zunächst 5.000 S und zuletzt 1.700 EUR. Aus seiner fortgeführten Versicherungsvertretertä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Dr. Marcel B*****, 2. Helga J*****, 3. Prof. Thomas O*****, alle vertreten durch Dr. Markus Bachlechner, Rechtsanwalt in Innsbruck als Verfahrenshelfe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eveline Z*****, vertreten durch Dr. Kurt Fassl, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei B***** AG, *****, vertreten durch Scherbaum-Seebache... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist im Holz - Import-, Exportgeschäft tätig. Die Rechtsvorgängerin der Beklagten, die C***** AG (in der Folge kurz: Beklagte) war die Hausbank der Klägerin. Im Zuge ihrer Geschäftsbeziehung wickelten die Parteien über 100 Exportakkreditive ab, aber nur wenige Importakkreditive und diese nur für Geschäftspartner mit guter Bonität. Die Klägerin bestellte bei einer ihr nicht weiter bekannten Gesellschaft mit dem Sitz in USA (in der Folge: Begünstigte) Holz. Z... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kaufte am 19. Jänner 2001 in einer Filiale der beklagten Bank nach Beratung durch den Filialleiter Teilschuldverschreibungen (Anleihen) der Republik Argentinien zum Nominalwert von 200.000 EUR zum damaligen Kurs von 101,25 EUR je Stück und bezahlte 202.500 EUR zuzüglich Zinsen und Spesen. Die Rückzahlung hätte am 4. Februar 2003 erfolgen sollen. Per 7. Februar 2001 wurden dem Kläger Jahreszinsen von 17.456,25 EUR gutgeschrieben. Weitere Zinsengutschriften erfo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Inhaber der Firma H***** GmbH, deren Gegenstand die Schlosserei und der Stahlbau ist, und daneben noch an anderen Firmen beteiligt. Er ist Absolvent der HTL und von Beruf Schlossermeister. Barbara H***** ist die Schwester des Klägers. Sie absolvierte eine Handelsakademie und arbeitet seither als Sekretärin. Anfang des Jahres 2000 erzählte der Schwager des Klägers diesem, dass ein Arbeitskollege von ihm seit einiger Zeit bei Thomas G***** Vermöge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Herbert H*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Hirsch und Dr. Ursula Leissing, Rechtsanwälte in Bregenz, gegen die beklagte Partei Bank ***** AG, *****, vertre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war schon mehrere Jahre Kundin der beklagten Bank. Auf ihre Anfrage über die beabsichtigte Abhebung eines Bargeldbetrags von 28.000 EUR in einer Filiale der Beklagten erklärte deren Angestellte, dass die Abhebung zwei Tage später möglich sei. Die Auszahlung des Geldbetrages erfolgte zwei Tage nach dem Erstgespräch. Die Klägerin war in Begleitung ihres Vaters und ihrer beiden Kinder erschienen. Die Auszahlung wurde in dem gut einsehbaren Geschäftsr... mehr lesen...
Begründung: Als „Finanzdienstleistungsinstitut" vermittelt die Beklagte Warenterminoptionen. Der Kläger beauftragte die Beklagte mit Warenterminoptionen, wobei er folgende Kapitaleinsätze leistete (inklusive der Vermittlungsgebühren für die Beklagte): 28. 3. 2000 S 170.400 17. 4. 2000 S 432.000 17. 5. 2000 S 1,748.000 17. 5. 2000 S 186.000 27. 6. 2000 USD 33.000 11. 8. 2000 S 501.600 24. 1. 2001 S 269.360 Für die Vermittlungstätigkeit verrechnete die Beklagte bei den ersten Aufträ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 EWAG §11WAG §13
Rechtssatz: Beim Umfang der Aufklärungspflicht der Bank ist grundsätzlich auf den Vertreter des Kunden abzustellen. Übermittelt ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen unter Offenlegung der Identität des Kunden Orders an die Bank, bestimmt sich der Umfang der Aufklärungspflicht aber nicht nach der Professionalität des Vermittlers, sondern nach den Kenntnissen und Erfahrungen des Kunden. Ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Zahlung von EUR 48.314,95. Er habe über Empfehlung eines Versicherungsvertreters bei der beklagten Partei die Eröffnung eines Wertpapierdepotkontos und eines Verrechnungskontos beantragt. Im Auftrag dieses Versicherungsvertreters habe die beklagte Partei am 24. 3. 2000 sowie am 18. 4. 2000 auf Rechnung des Klägers Aktien im Gesamtwert von EUR 51.260 gekauft. In der Folge seien die Aktienkurse stark gefallen und hätten die Aktien zum 31. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist ein österreichisches Kreditinstitut, das auch Wertpapierhandel anbietet. Die Beratung über Wertpapierkäufe und Vermögensverwaltung erfolgt grundsätzlich in den Filialen. Da die Klägerin aber über keine eigene Researchabteilung verfügt, also nicht selbst Unternehmensanalysen betreibt, werden nur gewisse Fondspaletten angeboten. Dabei wird den Kunden erklärt, welche Fonds es grundsätzlich gibt, also Aktien-, Anleihen- oder gemischte Fonds, wobei sich der... mehr lesen...
Begründung: Über Empfehlung eines Bekannten investierte der Kläger nach Kontaktnahme mit dem Beklagten, der eine Versicherungsagentur betrieb, in ein ausländisches Anlageprodukt den nunmehr mit Klage zurückgeforderten Betrag von EUR 7.703,32. Der Beklagte vertrieb dieses Produkt seit 1996 und hatte zu Beginn seiner Tätigkeit den Eindruck, dass die Form dieser Anlage seriös und risikolos sei, wobei die Anlage in den ersten Jahren auch zu 100 % funktionierte. Der Beklagte ging in de... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Unternehmer und steht seit 1989 mit der beklagten Partei in Geschäftsverbindung. In diesem Rahmen wurden dem Kläger Kredite gewährt, zu deren Besicherung der Kläger sämtliche jeweils in seinen Depots erliegenden Wertpapiere verpfändete. Die Verpfändung der Wertpapiere wurde für die Dauer der Geschäftsverbindung bzw. bis zur vollständigen Abdeckung aller der beklagten Partei gegenüber bestehenden Verpflichtungen vereinbart. Weiters verpflichtete sich der Kl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 502 Abs 1 ZPO). Eine Rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erwarb mit Kaufvertrag vom 30. 6. 1992 280 Stück "Genussrechte" an der beklagten Partei im Nominale von S 10.000,-- zum Ausgabekurs von 107,5 % und bezahlte hiefür S 3,010.000,--. Diese Genussbeteiligung wurde vom Kläger mit Schreiben vom 8. 5. 2001 zum 31. 12. 2001 aufgekündigt. Dem Kaufvertrag lagen die dem Urteil als integrierender Bestandteil angeschlossenen "Bedingungen für die Ausgabe von Genussrechten" (im Folgenden kurz: AGB) zugrunde, dere... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Otto M*****, vertreten durch Dr. Herbert Handl, Rechtsanwalt in Wiener Neustadt, gegen die beklagte Partei S****... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der neben dem Abitur eine Ausbildung zum Industriekaufmann absolviert hat und der seit 1991 selbständig als Unternehmensberater und Wohnmobilvermieter tätig ist, ist seit 10 Jahren Wertpapierkunde der Beklagten. Er versuchte immer wieder, über spekulative Formen des Wertpapierhandels hohe Renditen zu erzielen, wobei er über ein entsprechendes Fachwissen verfügte. In seinem Wertpapierdepot bei der Filiale der beklagten Partei in V***** befanden sich zu Beginn ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Kläger begehrt Schadenersatz von der beklagten Partei mit der
Begründung: , er habe sich nach Beratung durch die beklagte Partei an einer in der Folge insolvent gewordenen GmbH mit einer Einlage von S 100.000 beteiligt. Die beklagte Partei habe wesentliche und entscheidungsrele... mehr lesen...