Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts des Elektrizitätswerks der XXXX GmbH gemäß § 7 Abs 1 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, iVm § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, - nach Verst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 26.01.2015 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid vom 07.10.2015, GZ. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 26.01.2015 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid vom 28.09.2015, XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 09.11.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.10.2013, XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist, Gegenstand dieses Verfahrens ist nach Einschränkung der Beschwerdegründe ausschließlich, inwieweit die von der belangten Behörde im Zuge des Benchmarkings angewandte Ausreißeranalyse dem Stand der Wissenschaft iSd § 59 Abs 2 Satz 4 ElWOG 2010 entspricht, und wären, falls dies nicht zuträfe, die Spruchpunkte 1. und 2. des angefochtenen Bescheides auf dem Boden einer allenfalls anderen Gutachtensmethode neu festzulegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist, Gegenstand dieses Verfahrens ist nach Einschränkung der Beschwerdegründe ausschließlich, inwieweit die von der belangten Behörde im Zuge des Benchmarkings angewandte Ausreißeranalyse dem Stand der Wissenschaft iSd § 59 Abs 2 Satz 4 ElWOG 2010 entspricht, und wären, falls dies nicht zuträfe, die Spruchpunkte I. und II. des angefochtenen Bescheides auf dem Boden einer allenfalls anderen Gutachtensmethode neu festzulege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Gegenstand dieses Verfahrens ist ausschließlich, inwieweit die von der belangten Behörde im Zuge des Benchmarkings angewandte Ausreißeranalyse dem Stand der Wissenschaft iSd § 59 Abs 2 Satz 4 ElWOG 2010 entspricht, und wären, falls dies nicht zuträfe, die Spruchpunkte 1. und 2. des angefochtenen Bescheides auf dem Boden einer allenfalls anderen Gutachtensmethode neu festzulegen. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts des Elektrizitätswerks der XXXX GmbH gemäß § 7 Abs 1 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, iVm § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, - nach Verst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts des Elektrizitätswerks der XXXX GmbH gemäß § 7 Abs 1 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, iVm § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, - nach Verst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts des Elektrizitätswerks der XXXX GmbH gemäß § 7 Abs 1 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, iVm § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010), BGBl I Nr 110/2010 idF BGBl I Nr 174/2013, - nach Verst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem bekämpften Bescheid stellte die belangte Behörde betreffend die beschwerdeführende Partei von Amts wegen für das Folgejahr gemäß § 7 Abs. 1 E-ControlG iVm § 48 ElWOG 2010 u.a. den Kostenanpassungsfaktor und die Kosten für das Systemnutzungsentgelt fest. Dagegen erhob die beschwerdeführende Gesellschaft mit Eingabe vom 13.11.2013 Beschwerde an die Regulierungskommission der E-Control, die nach Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeitsref... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Entscheidung ersetzt die vom Verwaltungsgerichtshof infolge behördlicher Unzuständigkeit aufgehobene Entscheidung der damaligen Berufungsbehörde Regulierungskommission der E-Control (im Folgenden: Regulierungskommission oder REK) XXXX vom XXXX . 2. Zum besseren Verständnis ist eingangs der Verfahrensgang des Vorjahresbescheides (aus Sicht des hier angefochtenen Bescheides) kurz zu erläutern: 2.1. Mit dem Vorjahresbesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Entscheidung ersetzt die vom Verwaltungsgerichtshof infolge behördlicher Unzuständigkeit aufgehobene Entscheidung der damaligen Berufungsbehörde Regulierungskommission der E-Control (im Folgenden: Regulierungskommission oder REK). 2. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts der XXXX gem... mehr lesen...