Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Erstes Regulierungsverfahrens (Vorverfahren) 1.1 Der Beschwerdeführer stellte im Mai und Juni 2023 Schlichtungsanträge bei der Regulierungskommission gegen die XXXX (im Folgenden Beschwerdegegnerin). 1.1 Der Beschwerdeführer stellte im Mai und Juni 2023 Schlichtungsanträge bei der Regulierungskommission gegen die römisch 40 (im Folgenden Beschwerdegegnerin). Diese hatten folgenden Inhalt: Antrag I: „Die Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 0. Vorauszuschicken ist, dieses Beschwerdeverfahren hat den ersten Folgekostenbescheid der 4. Regulierungsperiode der Stromverteilernetzbetreiber (1. Jänner 2019 - 31. Dezember 2023) zum Inhalt. Der ergangenen Erstkostenbescheid dieser Regulierungsperiode zur auch vorliegenden Beschwerdeführerin vom XXXX , GZ XXXX , idF der Beschwerdevorentscheidung vom XXXX , GZ XXXX , war hiergerichtlich unter der Zahl XXXX a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.10.2018, XXXX , zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts der Beschwerdeführerin für die vierte Regulierungsperiode Strom sprach die belangte Behörde wie folgt aus: 1. Mit Bescheid vom 30.10.2018, römisch 40 , zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüsts der Beschwerdeführerin für die vierte Regulierungsperiode Strom sprach di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde von Amts wegen für das Jahr 2018 gemäß § 7 Abs. 1 E-ControlG iVm § 48 ElWOG 2010 die Kosten, die Zielvorgaben und das Mengengerüst für die Beschwerdeführerin fest. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde, die von der belangten Behörde samt Verwaltungsakten dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt wurde. 3. Mit Schriftsatz vom 1.12.2020 zog die Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist, dass vorliegende Beschwerdeverfahren ähnelt in seinen wesentlichen Punkten den bereits hiergerichtlich - entschiedenen - Rechtsmittelverfahren W157 2006170-1 (behördliche GZ XXXX ; Erstkostenbescheid), W219 2149246-1 (behördliche GZ XXXX ; Erster Folgekostenbescheid), und W157 2118772-1 (behördliche GZ XXXX ; zweiter Folgekostenbescheid), und somit den von der belangten Behörde zur Beschwerdeführerin für die Jahre XXXX ,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 12.02.2016 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (kurz: "ElWOG 2010") betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei für das Jahr 2017 ein. Mit dem angefochtenen Bescheid (im Folgenden: Kostenbescheid für 2017) sprach die belangte Behörde aus wie f... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist, Gegenstand dieses Verfahrens ist die rechtliche Einordnung des Finanzierungsvorteils eines von der XXXX bei der XXXX in der Höhe von Euro XXXX genommenen und zu gleichen Konditionen an die Beschwerdeführerin weitergereichtes Darlehen als "geförderte" Finanzierung im Sinne des § 60 ElWOG 2010. Der von der belangten Behörde festgestellte Finanzierungsvorteil wurde von dieser der Erstbeschwerdeführerin als auch den Netzkunden ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 26.01.2015 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei für das Jahr 2016 ein. Mit dem angefochtenen Bescheid (im Folgenden: Kostenbescheid für 2016), sprach die belangte Behörde aus wie folgt: "1. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist, Gegenstand dieses Verfahrens ist die rechtliche Einordnung des Finanzierungsvorteils eines von der XXXX bei der XXXX in der Höhe von Euro XXXX genommenen und zu gleichen Konditionen an die Beschwerdeführerin weitergereichtes Darlehen als "geförderte" Finanzierung im Sinne des § 60 ElWOG 2010. Der von der belangten Behörde festgestellte Finanzierungsvorteil in Höhe von EUR XXXX wurde von dieser der Erstbeschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft stellte am 22.12.2009 bei der Energie Control GmbH einen Antrag auf Rückvergütung von Ökostromaufwendungen gemäß § 30e Ökostromgesetz. Der Antrag bezog sich auf die Rückvergütung von Ökostromaufwendungen für das Kalenderjahr 2008. Die beschwerdeführende Gesellschaft merkte bereits im Antrag an, sie werde "[h]insichtlich der Nichtanerkennung der Energieabgabenvergütung 2008 ... entsprechend der Vorjahre ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft stellte am 22.12.2010 bei der belangten Behörde einen Antrag auf Rückvergütung von Ökostromaufwendungen gemäß § 30e Ökostromgesetz. Der Antrag bezog sich auf die Rückvergütung von Ökostromaufwendungen für das Kalenderjahr 2009. 2. Mit Bescheid vom 26.08.2011 wies die belangte Behörde diesen Antrag ab. Begründend führte sie aus, gemäß § 30e Abs. 1 Z 1 Ökostromgesetz sei eine Anspruchsvoraussetzung, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft stellte am 21.12.2011 bei der belangten Behörde einen Antrag auf Rückvergütung von Ökostromaufwendungen gemäß § 30e Ökostromgesetz. Der Antrag bezog sich auf die Rückvergütung von Ökostromaufwendungen für das Kalenderjahr 2010. 2. Mit Bescheid vom 27.11.2012 sprach die belangte Behörde gemäß § 21 Abs. 1 Z 5 Energie-Control-Gesetz (E-ControlG), BGBl. I Nr. 110/2010, iVm § 30e Ökostromgesetz (ÖSG), BGBl... mehr lesen...