In der an den unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg (kurz: UVS) gerichteten Beschwerde vom 23. Juni 2003 brachte der Beschwerdeführer vor, die "Stadt F" habe ohne Ermittlungsverfahren gegen ihn ein Verwarnungsgeld in Höhe von EUR 15,-- verhängt, weil er innerhalb des Ortsgebietes von F die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h überschritten habe. Die ausländische Behörde habe die Daten des Zulassungsbesitzers offenbar von der Bezirkshauptmannschaft B (kurz: BH) beko... mehr lesen...
Index: 49/08 Amtshilfe Zustellung von Schriftstücken90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103;KFG 1967 §86 Abs3 idF 1997/I/121;RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art5;RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art9 Abs1;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, dass es unvorstellbar sei, dass eine Behörde zunächst Rechtshilfe leiste, um eine Bestrafung zu ermöglichen, um dann anschließend bei der Voll... mehr lesen...
In seiner Beschwerde vom 7. Dezember 2005 an die belangte Behörde brachte der Beschwerdeführer einleitend vor: "Die Kantonspolizei T hat ohne Ermittlungsverfahren gegen den Beschwerdeführer ein Bußgeld verhängt, weil mit dem auf den Beschwerdeführer zugelassenen Fahrzeug auf der H-Strasse/S-Strasse am 3.9.2005 in K die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 7 km/h überschritten worden sei. Die Entscheidung wurde dem Beschwerdeführer am 28.10.2005 zugestellt, nachdem er zuvor in dieser Ang... mehr lesen...
Rechtssatz: Ob eine Übertretung von Verkehrsvorschriften "läppisch" ist (was der Beschwerdeführer im Hinblick auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 7 km/h vermeint), ist in Zusammenhang mit § 86 Abs. 3 KFG 1967 nicht maßgeblich, weil § 86 Abs. 3 KFG 1967 nicht darauf abstellt, sondern auf die Strafbarkeit der Übertretung der Verkehrsvorschrift, derer der Lenker des fraglichen Kraftfahrzeuges verdächtig ist. Wenn Art. 3 Abs. 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr, BGBl. Nr. 289/... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Auffassung des Beschwerdeführers, die Zulassungsbehörde hätte ihn zur Frage hören müssen, ob die Weitergabe seiner Zulassungsdaten gesetzlich zulässig sei oder nicht, und dann erst nach seiner Anhörung darüber entscheiden können, "anstatt ihm gar keine Möglichkeit zur Wahrnehmung seines Grundrechtes auf Datenschutz zu geben, sondern ihm vor vollendete Tatsachen zu stellen", verkennt, dass die Frage, ob eine Rechtsgrundlage für die Auskunftserteilung (nach § 86 Abs. 3 KFG 19... mehr lesen...
Rechtssatz: Soweit der Beschwerdeführer angesichts der Überschrift des § 86 KFG 1967 meint, diese Auskunftsverpflichtung nach Abs. 3 leg. cit. beziehe sich "offenkundig auf Sachverhalte im Zusammenhang mit der Aberkennung des Rechtes, Kraftfahrzeuge und Anhänger auf Grund ausländischer Zulassungsscheine zu verwenden", kann dem nach dem maßgeblichen Inhalt dieses Absatzes 3 nicht gefolgt werden, geht es dabei doch nicht darum, dass die inländische Behörde das Recht, von einem ausländischen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Was unter "sensiblen Daten" im Sinne des DSG 2000 zu verstehen ist, ist der Legaldefinition des § 4 Z 2 leg. cit. zu entnehmen. Die Zulassungsdaten des Beschwerdeführers sind keine sensiblen Daten im Sinne des § 4 Z 2 DSG 2000 oder gar "hochsensible Daten". Daher ist § 8 Abs. 1 Z 1 DSG 2000 anwendbar, vorbehaltlich der Bestimmung des § 7 Abs. 3 leg. cit., wenn es nämlich ein "gelinderes Mittel" gäbe. (Ein solches "gelinderes Mittel" ist im Beschwerdefall nicht ersichtlich und w... mehr lesen...
Rechtssatz: Regelungszweck des § 86 Abs. 3 KFG 1967 ist, die ausländische Behörde in die Lage zu versetzen, durch Bekanntgabe der Daten des Zulassungsbesitzers den Lenker des Fahrzeuges auszuforschen. In den Erläuterungen zur Novelle BGBl. I Nr. 121/1997, mit der § 86 Abs. 2 und Abs. 3 ihre nunmehrige Fassung erhielten, heißt es zu Abs. 3, dieser stelle die Rechtsgrundlage für die Auskunftserteilung an ausländische Behörden dar. Diese Bestimmung diene der internationalen Amtshilfe über Ve... mehr lesen...