Aus der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheides ergibt sich, daß der Beschwerdeführer für schuldig befunden wurde, er habe am 15. August 1995 um 7.15 Uhr in Wien VI, Linke Wienzeile, in einem näher umschriebenen Bereich stadtauswärts einen dem behördlichen Kennzeichen nach näher bestimmten PKW gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer von der Behörde ausgestellten Lenkerberechtigung gewesen sei. Der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §54 Abs1 Z1;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §65 Abs1;VStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998020265.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm vor Wiedererlangung der geistigen Eignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorsch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §65 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Entziehung der Lenkerberechtigung für verschiedene Kfz-Gruppen ist Trennbarkeit gegeben. Die Entziehung der Lenkerberechtigung für andere Gruppen als die vom Erstbescheid entzogene war daher nicht "Sache" iSd § 66 Abs 4 AVG, über die die Berufungsbehörde zu entsch... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 8. August 1988 (Formblatt nach dem Muster der Anlage 6 zu § 29 KDV 1967) stellte die Beschwerdeführerin an die Bundespolizeidirektion Wien den Antrag, ihr gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 eine österreichische Lenkerberechtigung auf Grund der ihr in der BRD erteilten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse 3 zu erteilen. Sie kreuzte hiebei in der für die Bezeichnung des Umfanges der begehrten Lenkerberechtigung vorgesehenen Spalte 2 das Kästchen für "B" an. Zur B... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §29;KFG 1967 §64 Abs6;KFG 1967 §65 Abs1;
Rechtssatz: Ausf dahingehend, daß das Fehlen einer besonderen Rubrik im Formular nach § 29 KDV für den Fall, in dem sich die Klasse der ausländischen Lenkerberechtigung nicht mit den Gruppen iSd § 65 Abs 1 KFG deckt, kein Hindernis für die genaue Bezeichnung des Umfanges der angestrebten österreichischen Lenkerberechtigung darstel... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 10. Februar 1989 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 9. September 1987 auf Erteilung der Fahrlehrerberechtigung für die Gruppe B gemäß § 117 Abs. 1 in Verbindung mit § 116 Abs. 3 KFG 1967 abgewiesen und ausgesprochen, daß ein neuerlicher Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerberechtigung für die Gruppe B nicht vor Ablauf von fünf Jahren ab 21. September 1988 (dem letztmalig... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §117 Abs1;KFG 1967 §65 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Anordnung der sinngemäßen Anwendung des § 65 Abs 1 KFG in § 117 KFG ergibt sich, daß ebensowenig, wie die Lenkerberechtigung für die Gruppe F auch die für die Gruppe B beinhaltet, die Fahrlehrerberechtigung für die Gruppe F die für die Gruppe B umfaßt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: GelVerkG §3 Abs1 Z2;GewO 1973 §103 Abs1 litc Z22;KFG 1967 §65 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0239 E 18. Mai 1988 VwSlg 12732 A/1988 RS 4 Stammrechtssatz Bei der im § 3 Abs 1 Z 2 GelVerkG enthaltenen Definition des mit Omnibussen betriebenen Mietwagen-Gewerbes steht die gewerbsmäßige Beförderung eines gesc... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: GelVerkG §3 Abs1 Z2;GelVerkG §5a;GewO 1973 §103 Abs1 litc Z22;KFG 1967 §65 Abs1;
Rechtssatz: Bei der im § 3 Abs 1 Z 2 GelVerkG enthaltenen Definition des mit Omnibussen betriebenen Mietwagen-Gewerbes steht die gewerbsmäßige Beförderung eines geschlossenen Personenkreises im Vordergrund, während die von der Definition e... mehr lesen...
Am 3. November 1979 erstattete ein Beamter der Bundespolizeidirektion Linz auf Grund eigener dienstlicher Wahrnehmung die Anzeige, am 30. Oktober 1979 um 15,00 Uhr in Linz den Lenker eines dem Kennzeichen (mit den Endziffern 310) nach bestimmten Lkws der Firma P, Marke Hanomag F 45, der durch die Lastenstraße stadtauswärts gefahren sei, zu einer Fahrzeugkontrolle angehalten zu haben. Auf Grund der Größe des Lkws habe sich der Verdacht ergeben, daß die Eintragungen im Zulassungsschein ... mehr lesen...
Index: KFG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2KFG 1967 §65 Abs1 Z1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):3454/80
Rechtssatz: Ist das höchste zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeuges im Zulassungsschein mit 3500 kg limitiert und wurde eine Änderung des Fahrzuges (hier: Planenaufbau), durch welche das Eigengewicht von 1770 auf rund 3200 kg erhöht wurd... mehr lesen...