Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §3 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/03/0239 E 18. Mai 1988 VwSlg 12732 A/1988 RS 4Stammrechtssatz
Bei der im § 3 Abs 1 Z 2 GelVerkG enthaltenen Definition des mit Omnibussen betriebenen Mietwagen-Gewerbes steht die gewerbsmäßige Beförderung eines geschlossenen Personenkreises im Vordergrund, während die von der Definition erfasste "Beistellung des Lenkers" lediglich der Umschreibung des vom Gewerbeberechtigten zu erbringenden Leistungsumfanges und der klarstellenden Abgrenzung zum gebundenen Gewerbe "Vermieten von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung des Lenkers" dient. (Hinweis auf E vom 12.5.1986, 85/15/0213)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030268.X04Im RIS seit
19.01.2006