RS Vwgh 1990/10/23 90/11/0085

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Veröffentlicht am 23.10.1990
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §29;
KFG 1967 §64 Abs6;
KFG 1967 §65 Abs1;

Rechtssatz

Ausf dahingehend, daß das Fehlen einer besonderen Rubrik im Formular nach § 29 KDV für den Fall, in dem sich die Klasse der ausländischen Lenkerberechtigung nicht mit den Gruppen iSd § 65 Abs 1 KFG deckt, kein Hindernis für die genaue Bezeichnung des Umfanges der angestrebten österreichischen Lenkerberechtigung darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110085.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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