Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §29;Rechtssatz
Ausf dahingehend, daß das Fehlen einer besonderen Rubrik im Formular nach § 29 KDV für den Fall, in dem sich die Klasse der ausländischen Lenkerberechtigung nicht mit den Gruppen iSd § 65 Abs 1 KFG deckt, kein Hindernis für die genaue Bezeichnung des Umfanges der angestrebten österreichischen Lenkerberechtigung darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110085.X04Im RIS seit
12.06.2001