Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;KFG 1967;
Rechtssatz: Sieben verwaltungsstrafrechtliche Übertretungen kraftfahrrechtlicher Art auf Grund mangelnder Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit eines Kfz sind keinesfalls als geringfügig anzusehen (hier beruhen die Schäden am Kfz des Bf auf den Folgen eines Autounfalles und der Unterlassung deren Rep... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020399.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020254.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien (der belangten Behörde) vom 30. Juni 1993 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin, einer russischen Staatsangehörigen, vom 27. Mai 1993 auf Erteilung eines Sichtvermerkes gemäß § 10 Abs. 1 Z. 4 FrG abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, daß die Beschwerdeführerin wegen folgender Verwaltungsübertretungen rechtskräftig bestraft worden sei: "§ 64 KFG mit SV vom 30.3.1993, Pst 298/93 (Koat 13.) § 64 KFG sowie § 3 Meldegeset... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht41/02 Passrecht Fremdenrecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z2;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;KFG 1967 §64;MeldeG 1991 §3;
Rechtssatz: Wurde der Fremde wegen zweier Übertretungen des § 64 KFG sowie wegen Übertretung des § 3 MeldeG 1991 und des § 82 Abs 1 Z 4 iVm § 15 Abs 1 FrG 1993 rechtskräftig bestraft, so ist der Tatbestand des § 18 Abs 2 Z 2 FrG 1993 erfüllt (Hinwei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist - im Instanzenzug schuldig erkannt, es unterlassen zu haben, nach Eintritt der Vollstreckbarkeit des Entzugsbescheides vom 8. April 1992 den Führerschein unverzüglich der Behörde abzuliefern. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 75 Abs. 4 KFG 1967 begangen, weshalb über ihn gemäß § 134 Abs. 1 leg. cit. eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe)... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64;KFG 1967 §75 Abs4;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 75 Abs 4 KFG ist einzige Voraussetzung für die Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheines der Eintritt der Vollstreckbarkeit des Entziehungsbescheides. Diese Verpflichtung besteht als Dauerdelikt so lange, als die im Entziehungsbescheid ausgesprochene Entziehungsdauer wä... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020225.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020288.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 26. März 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967 sowie mehrerer Übertretungen des EGVG für schuldig befunden und hiefür bestraft. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wurde mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 5. Oktober 1992 als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: wurde unter anderem darauf verwiesen, daß der erste Zustellversuch hinsichtlich des... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;KFG 1967;VwRallg;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/10/0228 E 21. Jänner 1994
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020298.X0... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020247.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war (u.a.) im Besitz einer am 13. Mai 1986 ausgestellten, mit 10. Dezember 1990 befristeten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe D. Im Frühjahr 1990 hat er seiner Behauptung nach wegen der "Verlängerung" dieser Lenkerberechtigung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz vorgesprochen. Bei dieser Vorsprache sei ihm mitgeteilt worden, daß es für einen Antrag auf "Verlängerung" zu früh sei. Eine Niederschrift über diese Vorsprache wurde nicht aufgenommen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §14 Abs1;AVG §73 Abs2;KFG 1967 §64;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Wenn einer Partei, die bei der Behörde einen mündlichen Antrag stellen will, von der Behörde bedeutet wird, der Antrag sei verfrüht und könne noch nicht entgegengenommen werden, und damit im Zusammenhang für die Partei erkennbar nicht entsprechend dem § 14 Abs 1 AVG eine N... mehr lesen...
Für den Beschwerdeführer wurde am 23. Jänner 1990 von der Bundespolizeidirektion Villach ein Kraftfahrzeug der Type "Chrysler Voyager 3 L" zum Verkehr zugelassen. Mit Bescheid vom 15. Februar 1992 forderte das Finanzamt Villach für den Steuerzeitraum Jänner 1990 bis September 1990 und Oktober 1990 bis September 1991 Kraftfahrzeugsteuer in der Höhe von S 5.670,-- nach und begründete dies damit, daß das Fahrzeug zwar zunächst als "Kleinbus" zugelassen worden sei, es sich aber um ein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;KfzStG;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß für den Bereich der Kraftfahrzeugsteuer mangels eigener Begriffsbestimmungen auf die besonderen, das Kraftfahrwesen regelnden Rechtsvorschriften zurückzugreifen ist (Hinweis E 21.12.1964, 100/64; E 1.3.1967, 926/66). Eu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs2;KDV 1967 §34 Abs1;KFG 1967 §64;KFG 1967 §67 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: In einem Verfahren iSd § 64 KFG ist selbst bei begründeter Annahme eines Gebrechens (hier: im Bereich der Augen) von Amts wegen zu prüfen, ob und inwieweit ein Ausgleich durch die erlangte Geübtheit iSd § 30 Abs 2 KDV eingetreten ist. E... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/10/02 AW 90/11/0073 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Entziehung der Lenkerberechtigung - Nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ist davon auszugehen, daß der Beschwerdeführer derzeit nicht verkehrszuverlässig ist (Übertretungen nach § 99 Abs 1 StVO - sog. Alkoholdelikte) und... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 2. November 1989, um 09.25 Uhr, am bezeichneten Tatort den PKW Opel-Kadett in der bezeichneten Richtung gelenkt, obwohl 1. dieses Fahrzeug nicht zum Verkehr zugelassen und 2. er nicht im Besitz einer Lenkerberechtigung gewesen sei. Er habe dadurch zu 1. eine Verwaltungsübertretung nach § 36 lit.a KFG und zu 2. eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG begangen. Gemäß §... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §36;KFG 1967 §64;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990030285.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 21. Mai 1986 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug für schuldig erkannt, sie habe am 19. Dezember 1984 in der Zeit vom 13.18 bis 13.35 Uhr als Lenkerin ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug in der Wohnstraße in Wien 4, Mozartplatz 3, nicht an den dafür gekennzeichneten Stellen geparkt. Sie habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 53 Abs. 1 Z. 9 lit. c in Verbindung mit § 23 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BodenmarkierungsV;KFG 1967 §64;StVO 1960 §23 Abs2a;StVO 1960 §53 Abs1 Z9 litc;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Einer im Besitze einer Lenkerberechtigung befindlichen Person müssen (auch) die Bestimmungen der BodenmarkierungsV bekannt sein (Hinweis E 19.12.1990, 90/03/0120). Schlagworte Andere Ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/10/02 AW 90/11/0073 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Entziehung der Lenkerberechtigung - Nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ist davon auszugehen, daß der Beschwerdeführer derzeit nicht verkehrszuverlässig ist (Übertretungen nach § 99 Abs 1 StVO - sog. Alkoholdelikte) und... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob gegen den oben genannten Bescheid Beschwerde ohne Unterschrift eines Rechtsanwaltes und mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Gleichzeitig beantragte er "vorläufige Hemmung des Vollzuges bis zur Entscheidung". Dieser Aufschiebungsantrag ist unzulässig. Wie sich aus dem Zusammenhang des § 30 Abs. 1 und 2 VwGG ergibt, setzt ein zulässiger Aufschiebungsantrag eine zulässige Beschwerde voraus. Derzeit liegt aber infolge mehrerer Mängel noch kei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Zurückweisung - Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967 - Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde ohne Unterschrift eines Rechtsanwaltes und mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Gleichzeitig beantragte er " vorläufige Hemmung des Vollzuges bis zur Entscheidung " . Dieser Aufschiebungsantrag ist unzulässig... mehr lesen...