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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Sieben verwaltungsstrafrechtliche Übertretungen kraftfahrrechtlicher Art auf Grund mangelnder Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit eines Kfz sind keinesfalls als geringfügig anzusehen (hier beruhen die Schäden am Kfz des Bf auf den Folgen eines Autounfalles und der Unterlassung deren Reparatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995190105.X02Im RIS seit
02.05.2001