RS Vwgh 1993/6/3 92/16/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.06.1993
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/06 Verkehrsteuern
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967;
KfzStG;
VwRallg;

Rechtssatz

Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß für den Bereich der Kraftfahrzeugsteuer mangels eigener Begriffsbestimmungen auf die besonderen, das Kraftfahrwesen regelnden Rechtsvorschriften zurückzugreifen ist (Hinweis E 21.12.1964, 100/64; E 1.3.1967, 926/66).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160136.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
JUSLINE Umfrage
Welchen Beruf üben Sie aus?
Beispiele: Selbstständiger Architekt, Mitarbeiter einer Rechtsabteilung, Rechtsanwalt,...
JUSLINE Werbung