Entscheidungsgründe: Am 14. 11. 2000 fuhr die Klägerin gegen 11.13 Uhr mit ihrem PKW mit einer Geschwindigkeit von 110 bis 120 km/h auf der Südautobahn A 2 Richtungsfahrbahn Graz von Klagenfurt Richtung Völkermarkt. Im Bereich des Straßenkilometers 290,4 beabsichtigte sie, ein vor ihr nur mit ca 100 km/h fahrendes Cabriolet mit nicht näher bekanntem italienischem Zulassungskennzeichen zu überholen. Da der Lenker dieses Fahrzeuges das beabsichtigte Überholmanöver der Klägerin übers... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §62Multilaterales Garantieabk Art1EG-RL 2000/26/EG - Vierte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie 32000L0026
Rechtssatz: Grundgedanke der RL 2000/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.5.2000, ABl. Nr. L181, wie auch aller auf einheitliche KFZ-Haftpflichtvorschriften ausgerichteten maßgeblichen Garantieabkommen und europarechtlichen Akte ist eine wesentliche Vereinfachung und Erleichterung der Durchsetzung von Ersat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstklagende Partei ist im Revisionsverfahren nicht mehr beteiligt. Die zweitklagende Partei ist Halterin eines niederländischen Zugwagens Marke Volvo F 12 GX. Am 16. 7. 1993 gegen 11,35 Uhr fuhr der LKW-Fahrer Marnix De G***** mit diesem LKW-Zug samt Anhänger im Bereich Amstetten auf der A 1 (Westautobahn) Richtung Salzburg auf dem ersten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von 90 km/h. Ein zunächst unbekannt gebliebener BMW mit Wohnwagenanhänger, vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489EG-RL 2000/26/EG - Vierte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie 32000L0026KFG 1967 §62Multilaterales Garantieabk 1991 Art1VerkehrsopferschutzG §1 ff
Rechtssatz: Für die Inanspruchnahme des Verbandes der Versicherungsunternehmungen Österreichs als behandelndes Büro im Sinne dieses Abkommens genügt es schon, daß die Nationalität des am Unfall beteiligten Fahrzeugs und damit dessen gewöhnlicher Standort in einem Vertragsstaat festste... mehr lesen...
Begründung: Am 8.7.1994 ereignete sich in Österreich ein Verkehrsunfall, an dem ein ungarischer Staatsangehöriger als Lenker eines PKW mit ungarischem Kennzeichen und ein LKW mit österreichischem Kennzeichen beteiligt waren. Den Lenker des ungarischen Fahrzeuges trifft das Alleinverschulden am Unfall. Bei diesem Unfall wurde der im ungarischen PKW mitfahrende Kläger, der ebenfalls ungarischer Staatsangehöriger ist, schwer verletzt. Mit der am 15.2.1995 beim Erstgericht eingela... mehr lesen...
Norm: KDV §27a Abs1KFG 1967 §62
Rechtssatz: Der Verband der Versicherungsunternehmen haftet auch dann, wenn ein ausländisches Kennzeichen widmungswidrig auf ein anderes Fahrzeug montiert wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 4/93 Entscheidungstext OGH 17.02.1994 2 Ob 4/93 Veröff: SZ 67/28 = EvBl 1994/144 S 701 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Begründung: Am 12.10.1986 gegen 15,15 Uhr fuhr der griechische Staatsbürger Alekos S***** mit einem PKW Marke Ford Taunus 1,6 l auf der A 2 von Graz Richtung Wien. Infolge eines Reifenplatzers geriet das Fahrzeug im Ortsgebiet von N***** über die doppelte Sperrlinie und stieß mit dem vom Kläger gelenkten PKW VW 132 mit dem amtlichen Kennzeichen ***** zusammen. Durch diesen Unfall wurde die Gattin des Klägers, Aloisia M*****, getötet. Gegen den Kläger wurde ein Strafverfahren nicht e... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §62
Rechtssatz: Der durch die gesetzliche Regelung angestrebte Ausschluß nicht versicherter ausländischer Kraftfahrzeuge vom inländischen Straßenverkehr setzt voraus, daß die Zollbehörden die Einhaltung dieser Vorschrift streng überwachen. Entscheidungstexte 1 Ob 9/92 Entscheidungstext OGH 01.04.1992 1 Ob 9/92 Veröff: SZ 65/2 = JBl 1992,649 (Apathy) = ZfRV... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10AHG §1 GKFG 1967 §62KDV §27a
Rechtssatz: Wird ein deutsches Kraftfahrzeug ohne amtliches Kennzeichen in das Bundesgebiet eingebracht, ist nicht der Amtshaftungskläger, sondern die beklagte Partei dafür behauptungspflichtig und beweispflichtig, daß dennoch eine auch für Österreich gültige Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung bestand. Entscheidungstexte 1 Ob 9/92 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 allgKFG 1962 §62
Rechtssatz: Die Bestimmungen des KFG und damit auch die des § 62 KFG, mit der gewährleistet werden soll, daß nur Fahrzeuge mit gültiger Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung öffentliche Straßen benützen, dienen dem Schutz aller Personen, die durch einen Unfall in Mitleidenschaft gezogen werden können. Entscheidungstexte 1 Ob 9/92 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §62KFG 1967 §63
Rechtssatz: Der durch die gesetzliche Regelung angestrebte Ausschluß nicht versicherter ausländischer Kraftfahrzeuge vom inländischen Straßenverkehr läßt sich nur dann verwirklichen, wenn die Organe der beklagten Republik die Einhaltung der Kontrollvorschrift streng überwachen. Dabei ist auch bei starkem Reiseverkehr eine lückenlose Überprüfung der eingebrachten Fahrzeuge erforderlich. Entschei... mehr lesen...
Norm: AHG §2 Abs1KFG 1967 §62ZPO §226 IIIA
Rechtssatz: Das schuldtragende Organ muß vom Kläger nicht genannt oder individualisiert werden; bei Einbringung eines ausländischen Kraftfahrzeuges unter Verstoß gegen die Vorschrift des § 62 KFG in das österreichische Bundesgebiet ist es nicht erforderlich, die konkrete Dienststelle (Grenzübertrittsstelle) anzugeben. Entscheidungstexte 1 Ob 9/9... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §62KFG 1967 §63ZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Für das Bestehen der Haftung eines inländischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers oder einer Schadensbehandlungsversicherung nach § 63 Abs 3 KFG 1967 ist ungeachtet § 62 KFG 1967 der Geschädigte beweispflichtig. Entscheidungstexte 7 Ob 43/79 Entscheidungstext OGH 22.11.1979 7 Ob 43/79 Veröff: VersR 1981,1044 ... mehr lesen...
Die Klägerin ist der Haftpflichtversicherer des LKW-Zuges, Kennzeichen W 749.339/794.564, der Vinzenz-S Gesellschaft m. b. H., eines internationalen Speditions- und Transportunternehmens. Die Beklagte (eine schwedische Versicherungsgesellschaft) ist hingegen der Haftpflichtversicherer des schwedischen Sattelkraftfahrzeuges Kennzeichen M 4840, dessen Halter der in Schweden wohnhafte Transportunternehmer John P ist. Am 28. September 1972 stieß das von Stig Henry Uno N gelenkte Sattelkra... mehr lesen...
Am 21. Juni 1968 wurde der Kläger bei einem Verkehrsunfall, an dem die amerikanische Staatsbürgerin Helen H als Lenkerin eines PKWs mit westdeutschem Kennzeichen beteiligt war, verletzt und sein PKW beschädigt. Der von Helen H gelenkte PKW war bei der Beklagten haftpflichtversichert. Der Kläger begehrt Schadenersatz im Betrage von 16.072.52 S s A. Die beklagte Versicherungs-AG wendete mangelnde passive Klagslegitimation ein, bestritt das Alleinverschulden ihrer Versicherungsnehmerin... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §62KFG 1967 §63
Rechtssatz: § 63 Abs 1 KFG 1967 räumt dem Geschädigten die Klage gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers ein, gleichgültig, ob dieser im Inland oder im Ausland seinen Sitz hat. Daß nach § 62 KFG 1967 für Kraftfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen die Haftung eines inländischen Haftpflichtversicherers oder eines Verbandes solcher Versicherer vorliegen muß, bewirkt nicht, daß dieser an die Stelle eines vo... mehr lesen...