Begründung: I. 1. Der Einschreiter ist im Besitz einer römisch eins. 1. Der Einschreiter ist im Besitz einer Fahrschullehrerberechtigung. Nach seinen eigenen Angaben stellte ein Fahrschulbesitzer einer Fahrschule in Salzburg im März 2008 den Antrag auf Ausstellung eines Fahrlehrerausweises für den Einschreiter. Über diesen Antrag wurde bislang nicht entschieden. 2. Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung eines Individ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Einschreiter ist im Besitz einer römisch eins. 1. Der Einschreiter ist im Besitz einer Fahrschullehrerberechtigung. Nach seinen eigenen Angaben stellte ein Fahrschulbesitzer einer Fahrschule in Salzburg im März 2008 den Antrag auf Ausstellung eines Fahrlehrerausweises für den Einschreiter. Über diesen Antrag wurde bislang nicht entschieden. 2. Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung eines Individ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragKFG 1967 §109 Abs1 litb §116 Abs1 ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung einesIndividualantrags als aussichtslos; keine aktuelle Betroffenheit desAntragstellers durch die bekämpfte Bestimmung des KFG 1967 betreffendeine persönliche Voraussetzung ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich (im Folgenden: UVS) stellt aus Anlass eines bei ihm anhängigen Berufungsverfahrens gemäß Art140 Abs1 iVm. Art129a Abs3 und Art89 Abs2 B-VG den Antrag, "der Verfassungsgerichtshof möge die Wortfolge 'nur natürliche Personen und' im §109 Abs1 KFG 1967, BGBl. Nr. 267/1967, als verfassungswidrig aufheben". 2. §109 Abs1 KFG 1967, BGBl. Nr. 267/1967, idF des BG BGBl. I Nr. 80/2002, lautet (die an... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1VfGG §62 Abs1 erster Satz
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags eines UVS auf Aufhebung einer Bestimmung
des KFG 1967 mangels eines ausreichend bestimmten Aufhebungsbegehrens
infolge Fehlens der Nennung einer konkreten Fassung
Rechtssatz: Zurückweisung des Antrags des Unabhängigen Verwaltung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich (in der Folge: UVS) ist eine Berufung gegen einen Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Wels anhängig, mit dem ein Antrag des Berufungswerbers auf Bewilligung der Errichtung einer Fahrschule gemäß §109 Abs1 des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG 1967) abgewiesen wurde. Aus Anlass dieses Berufungsverfahrens stellt der UVS unter Bezugnahme auf Art129a Abs3, Art89 Abs3 und Art140 Abs1 B-VG... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungKFG 1967 §109 Abs1 lite, §109 Abs5
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung des KFG 1967 betreffend
die an den Inhaber einer Fahrschulbewilligung gestellten
Anforderungen hinsichtlich einer bestimmten technischen Ausbildung;
keine Inländerdiskriminierung; Gleichwertigkeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich (UVS OÖ) sind Berufungen gegen Bescheide des Landeshauptmannes von Oberösterreich anhängig, mit denen Anträge der Berufungswerber auf Bewilligung zur Errichtung von Fahrschulen gemäß §109 Abs1 lite des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG 1967), BGBl. 267, idF der Novelle BGBl. 615/1977, abgewiesen wurden. 2. Aus Anlaß dieser Berufungsverfahren stellt der UVS OÖ zu Zlen. VwSen-510002/4/Sch/Rd, VwSen-... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungKFG 1967 §109 Abs1 lite
Leitsatz: Keine Verletzung der Erwerbsausübungsfreiheit durch die an den
Inhaber einer Fahrschulbewilligung gestellten Anforderungen
hinsichtlich einer bestimmten technischen Ausbildung
Rechtssatz: Abweisung der Anträge auf Aufhebung des §109 Abs1 lite KFG 1967. Nach §7... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Den Antragsbehauptungen zufolge ist der Erstantragsteller Besitzer einer Fahrschule in Seekirchen, sein Sohn (der Zweitantragsteller) Besitzer einer Fahrschule in Salzburg. Der 72-jährige Erstantragsteller ist seinen Angaben zufolge aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit gehindert, den Betrieb seiner Fahrschule in Seekirchen selbst zu leiten. Sein deshalb gestellter Antrag, die Verwendung seines Sohnes als Leiter dieser Fahrschule zu bewilligen, wurde... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragKFG 1967 12. Novelle ArtI Z76KFG 1967 §109 Abs1 liti idF der 12. NovelleKFG 1967 §113 Abs3 idF der 12. Novelle
Leitsatz: Individualantrag auf Aufhebung des §109 Abs1 liti KFG 1967 idF
der 12. KFG-Nov. und des ArtII Z76 der 12. KFG-Nov. - betreffend
die Erteilung einer Fahrschulbewilligung sowie des §113 Abs3
l... mehr lesen...