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90 Straßenverkehrsrecht, KraftfahrrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung einesIndividualantrags als aussichtslos; keine aktuelle Betroffenheit desAntragstellers durch die bekämpfte Bestimmung des KFG 1967 betreffendeine persönliche Voraussetzung für die Erteilung einerFahrschulbewilligungRechtssatz
Abweisung des Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Individualantrags auf Aufhebung des §109 Abs1 litb KFG 1967.
§109 Abs1 litb KFG 1967 sieht vor, dass Personen, die um eine Fahrschulbewilligung ansuchen, vertrauenswürdig sein müssen. Der Einschreiter zielt auf die Erteilung eines Fahrlehrerausweises ab, macht aber ausschließlich Bedenken gegen §109 Abs1 litb KFG 1967 geltend, der sich, wie sich bereits aus der Überschrift der Bestimmung ergibt, auf Personen bezieht, die die Erteilung einer Fahrschulbewilligung beantragen. Da der Einschreiter von der Bestimmung nicht aktuell betroffen ist, erweist sich die von ihm angestrebte Rechtsverfolgung als offenbar aussichtslos.
Ebenso G77/08, B v 30.09.08, hins §116 Abs1 KFG 1967 betr Fahrschullehrer.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Individualantrag, Kraftfahrrecht,Ausbildung von Kfz-Lenkern, FahrschulenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:G67.2008Zuletzt aktualisiert am
20.08.2010