Entscheidungen zu § 7 Abs. 1 SchPflG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Beschluss 2002/9/30 2001/10/0232

Über Antrag der Beschwerdeführerin vom 14. Februar 2001 wurde deren am 17. September 1995 geborener Sohn David gemäß § 7 SchulpflichtG für das Schuljahr 2001/2002 vorzeitig in die erste Klasse einer privaten Volksschule in Wien aufgenommen. Von Schulbeginn bis 30. September 2001 besuchte er die erste Klasse. Am 24. September 2001 widerrief die Schulleiterin gemäß § 7 Abs. 8 SchulpflichtG die vorzeitige Aufnahme, weil sich herausgestellt habe, dass die Schulreife nicht gegeben sei. Sei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.09.2002

RS Vwgh 2002/9/30 2001/10/0232

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §2;SchPflG 1985 §7 Abs1;SchPflG 1985 §7 Abs8;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer fortwirkenden Rechtsverletzung wird in jenen Fällen verneint, in denen es um die Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe geht, wenn der Beschwerdeführer diese Schulstufe in der Zwischenzeit absolviert hat (vgl zB den hg Beschluss v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.2002

RS Vwgh 2002/9/30 2001/10/0232

Index: 70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §2;SchPflG 1985 §7 Abs1;SchPflG 1985 §7 Abs8;
Rechtssatz: Die zeitlichen Wirkungen einer vorzeitigen Aufnahme in die erste Schulstufe nach § 7 SchulpflichtG sind jeweils auf ein Schuljahr beschränkt, nämlich jenes, das an dem auf die Vollendung des fünften Lebensjahres des Kindes folgenden 1. September beginnt (§ 2 iVm § 7 Abs 1 SchulpflichtG). Ebenso sind die zeitliche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1995/9/4 95/10/0111

Die Zweitbeschwerdeführerin und der Drittbeschwerdeführer - die Eltern der Erstbeschwerdeführerin - beantragten mit Eingabe vom 9. März 1995 bei der Leitung der Volksschule X die Aufnahme der nichtschulpflichtigen Erstbeschwerdeführerin in die erste Schulstufe dieser Volksschule. Die Leiterin der Volksschule X unterzog die Erstbeschwerdeführerin einem Test und traf daraufhin am 16. März 1995 schriftlich die Entscheidung, daß die Erstbeschwerdeführerin nicht vorzeitig in die erste ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.09.1995

RS Vwgh 1995/9/4 95/10/0111

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/05 Schulpflicht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;SchPflG 1985 §7 Abs1;SchPflG 1985 §7 Abs7;
Rechtssatz: Ohne Einholen eines schulärztlichen oder amtsärztlichen Gutachtens durch den Bezirksschulrat gemäß § 7 Abs 7 SchPflG darf eine vorzeitige Aufnahme in die erste Schulstufe nach § 7 Abs 1 SchPflG nicht bewilligt werden. Eigene Angaben der Antragsteller (Eltern oder sonstige Er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.1995

RS Vwgh 1995/9/4 95/10/0111

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/05 Schulpflicht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;SchPflG 1985 §7 Abs1;SchPflG 1985 §7 Abs7;
Rechtssatz: Die Einholung des schulärztlichen oder amtsärztlichen Gutachtens nach § 7 Abs 7 SchPflG ist zwar - anders als die Einholung eines schulpsychologischen Gutachtens - nicht an die Zustimmung der Eltern (oder sonstigen Erziehungsberechtigten) gebunden, dies bedeutet aber nicht, daß ein ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.1995

RS Vwgh 1995/9/4 95/10/0111

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/05 Schulpflicht
Norm: AVG §8;SchPflG 1985 §23 Abs1;SchPflG 1985 §7 Abs1;
Rechtssatz: § 7 Abs 1 SchPflG weist hinsichtlich der Antragslegitimation der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten auf vorzeitige Aufnahme in die erste Schulstufe dieselbe Struktur auf wie der die Befreiung vom Besuch der Berufsschule regelnde § 23 Abs 1 SchPflG. In einem Verfahren nach § 7 SchPflG ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/14 92/10/0440

Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Die mj. Beschwerdeführerin ist am 14. Jänner 1987 geboren. Mit Schreiben vom 22. Mai 1992 stellten ihre Eltern beim Leiter der Volksschule gemäß § 7 des Schulpflichtgesetzes 1985, Anlage zur Wiederverlautbarungskundmachung vom 8. Februar 1985, BGBl. Nr. 76, einen Antrag auf vorzeitigen Besuch der Volksschule. Mit der den Eltern der Beschwerdeführerin am 29. Juni 1992 zugestellten Entscheidung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.12.1992

RS Vwgh 1992/12/14 92/10/0440

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)70/05 Schulpflicht
Norm: B-VG Art130 Abs2;SchPflG 1985 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die insofern bindende Regelung des § 7 Abs 1 SchPflG bietet der Behörde keinen Spielraum für die Ausübung von Ermessen (hier wurde die vom Gesetz gezogene Grenze in Ansehung der Vollendung des 6. Lebensjahres um 14 Tage überschritten). Schlagworte Ermessen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1992

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