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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
§ 7 Abs 1 SchPflG weist hinsichtlich der Antragslegitimation der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten auf vorzeitige Aufnahme in die erste Schulstufe dieselbe Struktur auf wie der die Befreiung vom Besuch der Berufsschule regelnde § 23 Abs 1 SchPflG. In einem Verfahren nach § 7 SchPflG haben daher wie im Verfahren nach § 23 SchPflG (Hinweis VfSlg 7466) sowohl die Eltern (oder sonstigen Erziehungsberechtigten) als auch der Schulpflichtige Parteistellung.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100111.X01Im RIS seit
20.11.2000