RS Vwgh 1995/9/4 95/10/0111

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Veröffentlicht am 04.09.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
70/05 Schulpflicht

Norm

AVG §8;
SchPflG 1985 §23 Abs1;
SchPflG 1985 §7 Abs1;

Rechtssatz

§ 7 Abs 1 SchPflG weist hinsichtlich der Antragslegitimation der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten auf vorzeitige Aufnahme in die erste Schulstufe dieselbe Struktur auf wie der die Befreiung vom Besuch der Berufsschule regelnde § 23 Abs 1 SchPflG. In einem Verfahren nach § 7 SchPflG haben daher wie im Verfahren nach § 23 SchPflG (Hinweis VfSlg 7466) sowohl die Eltern (oder sonstigen Erziehungsberechtigten) als auch der Schulpflichtige Parteistellung.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995100111.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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