Norm: AEUV Lissabon Art267ArbVG §13AVRAG §4EG-RL 2001/23/EG - Betriebsübergangsrichtlinie 32001L0023 Art3 Abs3
Rechtssatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Art 267 AEUV Fragen betreffend die Auslegung des Art 3 Abs 3 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens? ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in den verbundenen Arbeitsrechtssachen der klagenden Parteien 1.) Ing. Willibald K*****, Pilot, *****, und 2.) Friedrich F*****, Pilot, *****, vert... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter MR Dr. Richard Warnung und Dr. Klaus Mayr als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Andreas D*****, vertreten durch Dr. Christian Nurschinger, Rechtsanwalt in Wien, wider die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Schreiben vom 27. 10. 1958 ermächtigten der Generaldirektor und der Direktor der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien (= Rechtsvorgängerin der Beklagten) die „Vorstände aller Abteilungen und Zweiganstalten", „die ihnen zugeteilten Angestellten nach Erledigung des Tagesgeschäfts von Montag bis Freitag nach 15.20 Uhr und an Samstagen nach 13.30 Uhr vom Dienst freizustellen". In diesem Schreiben gab die Direktion auch ihrer Erwartung Ausdruck, dass sie nicht genö... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers und des Antragsgegners ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG (zum Antragsteller siehe RIS-Justiz RS0051126; zum Antragsgegner 9 ObA 128/04w; 8 ObA 95/05m). Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers und des Antragsgegners ergibt sich aus Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG (zum Antragsteller siehe RIS-Justiz RS0051126; zum Antragsgegner 9 ObA 128/04w; 8 ObA 95/05m). Dem Antrag - der sich nach dem maßgeblichen Antragsvorbring... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitgeber, der Antragsgegner eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die jeweils gemäß § 4 Abs 2 ArbVG kollektivvertragsfähig sind. Sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner sind daher gemäß § 54 Abs 2 ASGG als Parteien legitimiert. Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitgebe... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers, des Erst- und des Zweitantragsgegners ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG, jene der Drittantragsgegnerin aus § 4 Abs 1 ArbVG. Da die gesetzliche Interessenvertretung infolge des Abschluss eines Kollektivvertrags durch eine freiwillig Berufsvereinigung hinsichtlich deren Mitglieder nach Maßgabe des § 6 ArbVG die Kollektivvertragsfähigkeit verliert, erachtet der Oberste Gerichtshof in derartigen Fällen die gesetzliche Inter... mehr lesen...
Norm: ArbVG §4ArbVG §6ArbVG §8ArbVG §13ArbVG §32AVRAG §4
Rechtssatz: Der Bankenverband ist für Sparkassen-Aktiengesellschaften, die nach ihrer Geschäftstätigkeit als „Bank" zu klassifizieren sind, kollektivvertragsfähig. Wechselt die Sparkassen-Aktiengesellschaft wirksam vom Sparkassenverband zum Bankenverband, ist daher mit sofortiger Wirkung jener Kollektivvertrag anzuwenden, der sich aus der aktuellen Verbandsmitgliedschaft ergibt. Da der ur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Andreas D*****, vertreten durch Mag. Dieter Ebner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei G*****, vertreten durch Dr. Herbert Salficky, Rechtsanwalt in W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nunmehr im Ruhestand befindliche Kläger war Notar. Als solcher schloss er über Vermittlung des selbständigen Versicherungsmaklers Dr. Franz A***** bei der (der Einfachheit halber im Folgenden auch selbst als Beklagte bezeichneten) Rechtsvorgängerin der beklagten Versicherungsgesellschaft vom 1. 4. 1986 bis 1. 4. 1996 eine Notarberufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von S 5 Mio (EUR 363.364,17) ab. Dem Versicherungsvertrag lagen die "Al... mehr lesen...
Norm: ABVG Art4.1.3dAVBV §4 Z5AVBV Art4 I 3
Rechtssatz: Der Begriff des wissentlichen Verstoßes in § 4 Z 5 AVB, der mit Art 4 I 3 AVBV wörtlich übereinstimmt, wird nach Lehre und Rechtsprechung in Deutschland im Sinne eines bewußten Verstoßes verstanden, und vorsätzliches Handeln, das in der Haftpflichtversicherung allgemein auch die Schadensfolge umfassen muß, wird nicht gefordert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat für seine Tätigkeit als Rechtsanwalt mit der klagenden Partei eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVBV) zugrunde liegen. Nach Artikel 4 I AVBV erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche unter anderem wegen Schadenstiftung durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung... mehr lesen...
Norm: AHB §1 Abs1cAVB für die Gebäudeversicherung §4AVB für die Gebäudeversicherung §16 Abs3 Satz1VersVG §32VersVG §61
Rechtssatz: a) Zum Begriff der versicherten Gefahr bei Leitungswasserschäden. b) Ein Versicherungsnehmer, der eine vertragliche Obliegenheit zum Zwecke der Verminderung der Gefahr verletzt, führt dadurch allein noch nicht den Versicherungsfall herbei. Veröff: NJW 1965,156 Schlagworte *D* ... mehr lesen...