Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, offenkundig auf Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die von Organen des Zollamtes Salzburg am 6. Oktober 1988 in dem der Beschwerdeführerin gehörenden und von ihr bewohnten Haus durchgeführte Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme von hiebei gefundenen 35 Teppichen. Diese Maßnahmen seien durch den auf §93 Abs1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) idF der Novelle BGBl. 571/1985 gestützten, vom Vorsitzenden des... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / Verwaltungsakt / VerletzungStGG Art9FinStrG §89 Abs1FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs4
Leitsatz: Änderung eines in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren
ausgestellten Hausdurchsuchungsbefehles im Sinn einer Berichtigung
der Anschrift des zu durchsuchenden Hauses durch ein Exekuti... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde bekämpft die am 5. November 1984 erfolgte Beschlagnahme eines Heftes "Lager-Buch Freie Fahrt" durch Organe des Finanzamtes Linz. Dieses Heft enthält Aufzeichnungen über die Auflagenhöhe und die Abnehmer des Buches "Freie Fahrt" für die Zeit vom 1. April 1977 bis 31. März 1983. Die Beschlagnahme erfolgt aufgrund einer vom FA am 5. Oktober 1984 ausgestellten, an den Bf. adressierten "Beschlagnahmeanordnung gem... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art140 Abs7B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbFinStrG §89 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; schriftliche Beschlagnahmeanordnung gemäß §89 Abs1 FinStrG - hier Bescheid; Deckung der Amtshandlung in der Beschlagnahmeanordnung; nicht als Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt anfechtbar; auch Bescheidbeschwerde u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1 Die Anlaßbeschwerden 1.1 Beim VfGH sind Verfahren aufgrund nachfolgend näher bezeichneter Beschwerden anhängig, die sich gegen Hausdurchsuchungsbefehle von Finanzstrafbehörden erster Instanz bzw. Beschlagnahmen von Unterlagen und Gegenständen durch Organe von Finanzstrafbehörden erster Instanz richten: 1.1.1 Bf. zu B83/80 ist Dr. R B, öffentlicher Notar in K. Das Finanzamt Wr. Neustadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat mit einem auf §93 Abs1 Fi... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art90 Abs2B-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs3 erster SatzB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK österr Vorbehalt zu Art5MRK Art6MRK Art6 Abs3 litcMRK Art64AVG §56EGVG ArtII Abs5FinStrG §89 Abs1FinStrG §89 Abs2FinStrG §99 Abs1FinStrG §102 Abs4FinStrG §104FinStrG §197 Abs3StPO §39StPO §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim VfGH ist zu Z B284/82 das Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: Der Zweitbf. war den unwidersprochen gebliebenen Beschwerdeausführungen zufolge Eigentümer bestimmter Juwelen und Schmuckgegenstände und der sich auf diese Gegenstände beziehenden Urkunden und Zertifikate. Diese Pretiosen wurden vom Zweitbf. am 13. und 19. September 1979 einer Raiffeisenkasse (der Erstbf.) zur Si... mehr lesen...
Index: 35 Zollrecht35/02 Zollgesetz 1955
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätFinStrG §89 Abs1 und Abs2FinStrG §97ZollG 1955 §25 Abs2 Beachte vgl. Anlaßfall VfGH 26.9.1984, B284/82; vgl. Kundmachung
BGBl. 362/1984 am 14.9.1984
Rechtssatz: Zollgesetz; Beschlagnahmeregelung in §25 Abs2 nicht ausreichend determiniert iS des Art18 B-VG; keine ausreich... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die vorliegende, offenkundig auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde bekämpft die Beschlagnahme des PKW des Bf. durch Organe des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 11. April 1983. Die Beschlagnahme erfolgte aufgrund einer - der Beschwerde angeschlossenen - Beschlagnahmeanordnung des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 24. März 1983, in der es heißt: "Es ergeht an die Erhebungsbeamten des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. In... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungFinStrG §89 Abs1FinStrG §152 Abs1
Rechtssatz: Art144 B-VG, Beschlagnahmeanordnung nach §§89 ff. Finanzstrafgesetz ist ein Bescheid, der nicht unmittelbar Gegenstand einer Beschwerde sein kann Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Vor dem Kreisgericht Wr. Neustadt fanden im Verlauf des dort anhängigen Finanzstrafverfahrens gegen J. G. und andere (AZ Vr 1661/80) am 27. Februar und 6. März 1981 Tagsatzungen zur Sichtung gerichtlich beschlagnahmter Unterlagen aus dem Besitz der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH statt. Mit Beschlüssen des beide Amtshandlungen leitenden Richters wurde dabei die gerichtliche Beschlagnahme des im Gerichtsprotokoll unter den Punkten II 33 und III 4 - Sei... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art49B-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeAbgEO §13AbgEO §90 Abs1FinStrG §89 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; eine gerichtliche Anordnungen entsprechende Amtshandlung von Vollstreckungsorganen iS dieser Bestimmung Finanzstrafgesetz; keine Bedenken gegen §89; eine Beschlagnahmeanordnung nach §89 Abs1 hat in Bescheidform zu erge... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde der Volksbank M. registrierte Genossenschaft mbH an den VfGH richtet sich ausschließlich gegen die von Organen des Finanzamtes Wiener Neustadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 6. März 1981 veranlaßte gewaltsame Eröffnung zweier versperrter Handkassen (Kassetten), welche aus dem Besitz der Beschwerdeführerin stammten und von der genannten Finanzbehörde bereits am 27. Feber 1981 zu Beweiszwecken beschl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeFinStrG §89 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; gewaltsame Eröffnung beschlagnahmter Kasetten keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; lediglich tatsächliche Disposition über beschlagnahmtes G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In dem beim Kreisgericht Wiener Neustadt zum AZ Vr 1661/80 anhängigen Strafverfahren gegen J. G. ua. wegen des Verdachtes eines Finanzvergehens fand nachts zum 21. Dezember 1980 zufolge eines journalrichterlichen Hausdurchsuchungsbefehls in den Räumlichkeiten der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH eine Hausdurchsuchung statt, die gemäß §197 FinStrG von Organen des Finanzamtes Neunkirchen durchgeführt wurde. Dabei wurden ua. zwei Sparbücher des J. P. mi... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeFinStrG §89 Abs1 Beachte ähnlich Erk. v. 3. März 1982 B156, 157/81
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; eine gerichtlichen Anordnungen entsprechende Amtshandlung von Verwaltungsorganen kein Verwal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit einer auf §89 Abs1 FinStrG gestützten schriftlichen "Beschlagnahmeanordnung" verfügte das Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz im Zuge eines Finanzstrafverfahrens am 22. Jänner 1981 zur Z 88/80 die Beschlagnahme der als Beweismittel in Betracht kommenden "gesamten Buchhaltungs- und Schriftverkehrsunterlagen der (Salzburger) Fa. P. Beratungs-GesmbH". In Berufung darauf nahmen Organe dieser Behörde am 27. Jänner 1981 in Räumlic... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5FinStrG §89 Abs1 Beachte ähnlich Erk. B102/81 vom gleichen Tag
Rechtssatz: Finanzstrafgesetz; §89 Abs1 keine gesetzliche Grundlage für eine - nicht bescheidmäßig verfügte, als Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt zu beurteilende - Beschlagnahme; Verletzu... mehr lesen...