Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe a) durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen, somit unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, Körperschaft- und Umsatzsteuer für 1995 bis 1997 sowie Kapitalertragsteuer für 1995 bis August 1998 in jeweils konkret genannter Höhe dadurch verkürzt, dass er Wareneinkäufe bei der B-Brauerei und die daraus resultierenden Gewinne nicht vollständig erklär... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §79 Abs1;
Rechtssatz: Das Einsichtsrecht eines Beschuldigten bezieht sich nicht auf Akten, die auf Grund eines Verfahrens gegen einen anderen Beschuldigten entstanden sind (Hinweis auf die Erkenntnisse vom 19. Mai 1988, 88/16/0038, und 88/16/0002). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2002140073.X01 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit einer Fragebogenbeantwortung vom 24. Mai 1983 die Eröffnung eines als "Cafe-Bar" geführten Betriebes dem Finanzamt bekanntgegeben und in den darauffolgenden Jahren auch entsprechende Steuererklärungen gelegt. Im Jahr 1990 fand beim Beschwerdeführer eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Darin vertrat die Betriebsprüferin die Auffassung, der Kaffeehausbetrieb sei nicht dem Beschwerdeführer zuzurechnen, sondern stelle eine Betriebsstätte der Kaffeehausbetrie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;BAO §90 Abs1;FinStrG §79 Abs1;
Rechtssatz: Die Finanzbehörde ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Kopien der Akten zur Verfügung zu stellen (Hinweis E 26.1.1995, 94/16/0232). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994130197.X03 Im RIS seit 03.04.... mehr lesen...
Der Kraftfahrer Erich K. führte am 4. März 1983 22.000 Liter Ethylalkohol über das Zollamt R. in das Zollgebiet ein. Unter Vorlage gefälschter Begleitpapiere (Deklarierung der Ware als Fuselöl) wurde die Ware im Begleitscheinverfahren abgefertigt. Begleitscheinnehmerin war die beschwerdeführende Speditionsgesellschaft. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 28. Mai 1986 wurde Erich K. der Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 FinStrG in Tateinheit mit jen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §166;BAO §90 Abs1;FinStrG §79 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0276
Rechtssatz: Die Auffassung, die Gewährung der Einsicht in einen Akt des Finanzstrafverfahrens falle "nicht in den Kompetenzbereich der Abgabenbehörde", ist unrichtig. Es kann keinem Zweifel unte... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. März 1994 hat das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren gegen die Beschwerdeführerin eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, sie habe im Zeitraum September 1989 bis Mai 1990 im Bereich des Zollamtes Wien vorsätzlich Sachen, die zugleich Gegenstände des Tabakmonopols sind, nämlich mindestens 12.000 Stück Zigaretten der Marke "Marlboro light", "Stuyvesant", "HB", "Marlboro" und "Ernte 23" hinsichtlich derer zuvor von bislang unb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §79 Abs1;
Rechtssatz: Zur vom Beschuldigten begehrten Herstellung und Übersendung von Kopien oder Aktenabschriften ist die Behörde nicht verpflichtet (Hinweis 1.10.1991, 91/14/0096). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994160232.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. Jänner 1990 wurde gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, er habe vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Betriebseinnahmen aus Personalleasing für die Jahre 1984 bis 1987 nicht erklärt und dadurch eine Verkürzung an Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer in noch zu bestimmender Höhe bewirkt. Diese Verdachtsmomente ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §152 Abs1;FinStrG §79 Abs1;FinStrG §79 Abs2;FinStrG §79 Abs4;FinStrG §82 Abs3;
Rechtssatz: Ob die Finanzstrafbehörde eine Anzeige zu Recht gemäß § 79 Abs 2 FinStrG von der Akteneinsicht ausgenommen hat, kann auf sich beruhen, da gemäß § 79 Abs 4 FinStrG gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulä... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 3. Juli 1978 mit einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft (im folgenden nur als Wohnbaugenossenschaft bezeichnet) ein als "Vorvertrag" bezeichnetes Übereinkommen (im folgenden nur als Übereinkommen bezeichnet) über den Erwerb einer im Inland gelegenen Wohnung ab. Die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof relevanten Bestimmungen dieses Übereinkommens lauten: "I. Die Wohnbaugenossenschaft ist Eigentümerin der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs1;BAO §90 Abs1;FinStrG §79 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 89/13/0245 6 Stammrechtssatz Die Behörde hat die Partei nicht zur Akteneinsicht aufzufordern, sondern ihr diese bloß zu gestatten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Beamter im Ruhestand und bezieht in dieser Eigenschaft Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Außerdem hat er in seinen Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1982 bis 1987 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, und zwar aus der Vermietung eines in seinem Eigentum stehenden Hauses, und (mit Ausnahme des Jahres 1987) Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Betriebsberater erklärt. In seinen Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1982 bis 1987 erklärte er Umsätze... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs1;BAO §90 Abs1;FinStrG §79 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 509;
Rechtssatz: Die Behörde hat die Partei nicht zur Akteneinsicht aufzufordern, sondern ihr diese bloß zu gestatten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989130245.X06 ... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: AnwBl 1988/10 S 586; Rechtssatz: Da der Prozeßgegenstand eines Finanzstrafverfahrens durch die Tat und den Täter bestimmt wird, bezieht sich das Einsichtsrecht eines Beschuldigten nicht auf verfahrensfremde Akten, die auf Grund eines Verfahrens gegen einen ANDEREN Beschuldigten entstanden sind. Im RIS seit 19.05.1988 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §79 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0038 E 19. Mai 1988 VwSlg 6325 F/1988 RS 1 Stammrechtssatz Da der Prozeßgegenstand eines Finanzstrafverfahrens durch die Tat und den Täter bestimmt wird, bezieht sich das Einsichtsrecht eines Beschuldigten nicht auf verfahrensfremde Akten, die auf Grund eines Verfahrens gegen einen ANDEREN Beschuldi... mehr lesen...