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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §79 Abs1;Rechtssatz
Das Einsichtsrecht eines Beschuldigten bezieht sich nicht auf Akten, die auf Grund eines Verfahrens gegen einen anderen Beschuldigten entstanden sind (Hinweis auf die Erkenntnisse vom 19. Mai 1988, 88/16/0038, und 88/16/0002).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002140073.X01Im RIS seit
24.11.2004