Gründe: Mit dem auch einen Freispruch enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Alexander P***** im zweiten Rechtsgang (zum ersten 12 Os 15/05f) - richtig - mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach §§ 11 dritter Fall, 33 Abs 2 lit b FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er in seiner Funktion als sportlicher Leiter des Fußballvereins F***** von September 1998 bis Ende 1999 zu der vom Obmann des Vereins, Franz H*****, vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Martin B***** eines Finanzvergehens „der teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 iVm § 38 Abs 1 lit a FinStrG, 13 Abs 1 FinStrG“ - gemeint: mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG und eines solchen Finanzvergehens nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a, 13 FinStrG - (I) und des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung na... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michaela W***** (jeweils) mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (I) und nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (II) schuldig erkannt. Danach hat sie (zusammengefasst dargestellt) „im Raum Trofaiach und Graz" (vgl zur Bedeutung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit eines Finanzamts gemäß § 53 Abs 1 lit b zweiter Fall FinStrG: 13 Os 142/08v) vorsätzlich (I) unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch rechtskräftige Freisprüche enthaltenden - Urteil wurden Walter T***** und Ingeborg Ha***** - diese als Beteiligte nach § 11 dritter Fall FinStrG - jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 Abs 1 FinStrG (A/I, E), nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (A/II, E) und nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG (A/III, E), Mag. Michael H***** und Dr. Erich S***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Carl Johan E***** (richtig:) der Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Carl Johan E***** (richtig:) der Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 13,, 33 Absatz eins, FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er „Ende März 1997 bis Ende März 1998 im Bereich des ehemaligen Finanzamtes Wien-Umgebung vorsätzlich unter Verletzun... mehr lesen...
Gründe: Dr. Rudolf N***** wurde jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (1.1., 2.1., 3.1., 4.1., 5.1.), der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs 1 FinStrG (1.2., 2.2., 3.2., 4.2.) und der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (1.3., 2.3., 5.2.) schuldig erkannt. Danach hat er (zu ergänzen:) im Bereich des Finanzamtes Salzburg-Land als Einzelunternehmer oder als Geschäftsführer nachgenannter Firmen, teils durch unri... mehr lesen...
Gründe: Mit den angefochtenen Urteilen - die auch Teilfreisprüche enthalten - wurden Dr. Hans-Jürgen G*****, Herbert N*****, Dr. Friedrich D*****, Werner B*****, DVw. Helmut S*****, Georg Ge***** und Dr. Otto T***** jeweils wegen des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 FinStrG, teilweise als Beitragstäter nach 11 dritter Fall FinStrG schuldig erkannt. Mit den angefochtenen Urteilen - die auch Teilfreisprüche enthalten - ... mehr lesen...
Gründe: Manfred Z***** wurde (richtig:) der (in einer nicht näher bekannten Anzahl von Angriffen begangenen) Finanzvergehen des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels als Beteiligter nach §§ 11, 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a und b FinStrG schuldig erkannt. Manfred Z***** wurde (richtig:) der (in einer nicht näher bekannten Anzahl von Angriffen begangenen) Finanzvergehen des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels als Beteiligter nach Paragraphen 11,, 35 Absatz eins, Litera a,, 38 Abs... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Günther B***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 (I) und Abs 2 lit a (II) FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk in Wien als faktischer Geschäftsführer der Team Bau Gesellschaft mbH in tatsächlicher Wahrnehmung deren steuerlicher Agenden unter Verletzung Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jürgen B***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt, weil er in der Zeit vom 12. März 1992 bis 19. Jänner 1996 in Haag am Hausruck vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige- Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, dadurch, dass er Provisionen, die ihm aufgrund seiner Vermittlungstätigkeit in Österreich für die Firma M***** GmbH & Co KG zugeflossen waren, und zwar im Jahr 1... mehr lesen...
Norm: FinStrG §23 Abs2FinStrG §33 Abs5StGB §33
Rechtssatz: Die erschwerende Berücksichtigung des hohen Hinterziehungsbetrages im Ausmaß des Zehnfachen der die Gerichtszuständigkeit "qualifizierenden Hinterziehungssumme" verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot, weil er die Höhe des Strafrahmens bestimmt (§33 Abs5FinStrG). Entscheidungstexte 14 Os 99/01 Entscheidungstext OGH 11.12... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Saban B***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Saban B***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Absatz eins und Absatz 2, Litera a, FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er in Wien als teils eingetragener, teils tatsächlicher Geschäftsführer und jedenfalls für die steuerlichen Belange zuständiges Organ der Firma S***** B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Dr. Wolfgang G***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (I) und nach § 33 Abs 1 FinStrG (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Dr. Wolfgang G***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG (römisch eins) und nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG... mehr lesen...
Gründe: Hannes L***** wurde wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt, weil er vom 15.Februar 1990 bis 15.Juni 1994 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1972 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer für das Einzelunternehmen Hannes L***** von 1,355.893 S und als Geschäftsführer für die L***** GesmbH von 1,391.218 S bewirkte und dies für gewiß hielt. Hanne... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 Abs2 litaFinStrG §33 Abs3 litbFinStrG §33 Abs5
Rechtssatz: Wurde über das Vermögen eines umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers das Ausgleichsverfahren eröffnet und unterläßt der Ausgleichsschuldner sodann nicht nur die sofortige Entrichtung der durch die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens nicht einmal gestundeten Umsatzsteuervorauszahlungen zum Fälligkeitstag, sondern entgegen der Rechtspflicht des § 21 Abs 1 UStG 1972 auch die... mehr lesen...
Gründe: Siegfried T***** wurde des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 (irrig auch: Abs. 3 lit a; siehe LSK 1984/97 uva) und 13 FinStrG schuldig erkannt, weil er durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen für die Jahre 1981 bis 1983 eine Verkürzung der Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer sowie der Abgabe von alkoholischen Getränken bewirkt und für die beiden folgenden Jahre eine Verkürzung der Umsatz- und der Gewerbesteuer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch einen Teilfreispruch enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Josef S*** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung (I) nach § 33 Abs 1 FinStrG, (II) nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG und (III) nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er in Klagenfurt vorsätzlich (zu I) in den Jahren (gemeint: für die Jahre) 1981 bis 1985 unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch das (a) Nichterklären von Betr... mehr lesen...
Norm: FinStrG §23 Abs2FinStrG §33 Abs1FinStrG §33 Abs2 litaFinStrG §33 Abs2 litbFinStrG §33 Abs5FinStrG §53 Abs1 litb
Rechtssatz: Der Verkürzungs-Vorsatz des Täters muss sich auf die Höhe des (außerhalb des Tatbestands gelegenen) strafbestimmenden Wertbetrages nicht erstrecken; genug daran, dass die tatbestandsmäßige Verkürzung als solche (dem Grunde nach) vorsätzlich bewirkt wurde. Ein Zurückbleiben des Tätervorsatzes hinter der objektiven Höh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - welches auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält - wurde der am 4.März 1942 geborene Kaufmann Hans Rudolf W*** - im zweiten Rechtsgang abermals - des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit a FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom 1.April 1979 bis Anfang 1980 in Wien versucht, durch vorsätzliche Nichtabgabe der Erklärung zur Umsatzsteuer für das Jahr 1978 n... mehr lesen...
Gründe: Der am 13.Jänner 1942 geborene Kaufmann Robert B*** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 und 15 StGB. (I 1 und 2), des Verbrechens der versuchten Untreue nach §§ 15, 153 Abs 1 und 2, zweiter Fall, StGB (II), des Vergehens des Schmuggels (unrichtig im Urteil: und der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben) nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit. a FinStrG., teils nach § 11, dritter Fall, FinStrG. (III) und d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Jänner 1939 geborene Kaufmann Josef P*** des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 1 und 2, Abs. 3 1. und 2. Fall, StGB, teils als Beteiligter gemäß § 12 StGB (A), des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs. 2, 224 StGB (B I), des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB (B II), des Vergehens der Täuschung nach dem § 108 Abs. 1 StGB (C), des Finanzvergehens der gewe... mehr lesen...
Gründe: Josef B und das Ehepaar Werner und Waltraud A wurden des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG. (I), des Vergehens nach § 16 Abs 1 Z. 2 SuchtgiftG. (II), des teils gewerbsmäßig begangenen (§ 38 Abs 1 lit a FinStrG.) Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs 1 FinStrG. (III A und B), sowie des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs 1 lit a FinStrG. (IV) schuldig erkannt. Die Annahme zweier Vergehen des Schmuggels (eines gemeinen und eines gewerbsmäßigen Schmugg... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 Abs5
Rechtssatz: Der Verkürzungsbetrag ist jenes Ausmaß an Angaben, das dem Fiskus wirklich entgangen ist. Der Verkürzungsbetrag ist sonach jene Zahlengröße, mit der die Abgabe festzusetzen bzw zu berechnen gewesen wäre; er ergibt sich regelmäßig aus der nach der Aufdeckung des Finanzvergehens endgültig vorgenommenen Abgabenfestsetzung. Darnach ist es verfehlt, die nicht abgeführten Umsatzsteuervorauszahlungen und die zu hoch ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 Abs5StPO §281 Abs1 Z11 B
Rechtssatz: Überhöhte Verkürzungsbeträge bewirken nur dann Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO, wenn der Strafausspruch die in § 33 Abs 5 FinStrG normierte Grenze übersteigt (so schon 13 Os 131/81, 13 Os 140/81). Entscheidungstexte 13 Os 174/83 Entscheidungstext OGH 05.04.1984 13 Os 174/83 Veröff: EvBl 1984/158 S 638 = SSt 55/12 ... mehr lesen...