Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter K***** (richtig:) mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a (idF vor BGBl I 2010/104) FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er in den Jahren 2003 bis 2007 im Bereich des Finanzamts Kirchdorf-Perg-Steyr gewerbsmäßig vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- oder Wahrheitspflichten Verkürzungen an Einkommen- und Umsatzsteuer für die Jahre 2002 bis 2006 um insgesa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 28. Juni 2011 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Philipp als Vorsitzenden, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger und Mag. Marek sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer und Dr. Oshidari in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Böhm als Schriftführer in der Strafsache gegen Manfred S***** wegen Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall StGB idF BGBl 1974/60 u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dipl.-Ing. Peter S***** und Johann W***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt, wobei das Erstgericht die Tathandlungen des Johann W***** „teils“ als sonstigen Tatbeitrag iSd § 11 dritter Fall FinStrG qualifizierte. Danach haben Dipl.-Ing. Peter S***** als faktischer und Johann W***** als gesellschaftsrechtlicher (§§ 15, 17 GmbHG) Geschäftsführer der H***** GmbH vorsätzlich unter... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang M***** - soweit im Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung - von der Anklage (ON 25) freigesprochen, er habe (A) vom Jahr 1986 bis Anfang März 1991 in R***** und F***** hinsichtlich der am 22. September 1980 geborenen Heike R***** 1) in jeweils wiederholten Angriffen außer dem Fall des § 206 StGB an dieser geschlechtliche Handlungen vorgenommen und von ihr an sich vornehmen lassen, indem er ihre Scheide mit seinen F... mehr lesen...
Gründe: Franz Sch* wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Franz Sch* wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 2,, 148 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er von 2004 bis 3. Oktober 2005 an verschiedenen (einzeln genannten) Orten mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz und in der Absicht, sich durch ... mehr lesen...
Gründe: Ing. Siegfried F***** wurde von der Anklage, er habe im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommenssteuer von 110.792,68 Euro dadurch bewirkt, dass er es als ehemaliger Geschäftsführer der Ing. F***** KEG unterlassen habe, für das Jahr 2000 Steuererklärungen einzureichen, in denen der Gewinn aus dem Wechsel der Gewinnermittlu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dipl. Ing. Wojtek Z***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt und hiefür unter Bedachtnahme gemäß § 21 Abs 3 und 4 FinStrG auf die Strafverfügung des Zollamtes Kittsee vom 31. Jänner 2002, AZ 321-2002/00151-001, nach § 33 Abs 5 FinStrG zu einer Zusatzgeldstrafe von 60.000 Euro, für den Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von einem Monat, verurteilt. Nach den hier wesen... mehr lesen...
Norm: FinStrG §11FinStrG §13FinStrG §31FinStrG §33
Rechtssatz: Beim Versuch der Abgabenverkürzung beginnt die Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Einreichung der Steuerklärung zu laufen. Entscheidungstexte 12 Os 95/02 Entscheidungstext OGH 12.02.2004 12 Os 95/02 13 Os 118/18d Entscheidungstext OGH 13.03.2019 13 Os 118/18d Bei... mehr lesen...
Gründe: Mit den angefochtenen Urteilen - die auch Teilfreisprüche enthalten - wurden Dr. Hans-Jürgen G*****, Herbert N*****, Dr. Friedrich D*****, Werner B*****, DVw. Helmut S*****, Georg Ge***** und Dr. Otto T***** jeweils wegen des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 FinStrG, teilweise als Beitragstäter nach 11 dritter Fall FinStrG schuldig erkannt. Mit den angefochtenen Urteilen - die auch Teilfreisprüche enthalten - ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §4 Abs2FinStrG §31StGB §57ffStGB §58 Abs3 Z3
Rechtssatz: Ob eine Tat verjährt ist, richtet sich grundsätzlich nach dem im Entscheidungszeitpunkt geltenden Recht, nach früherem Recht nur dann, wenn die Verjährung bereits unter dessen Geltung eingetreten war. Ein dem Ausscheiden einer Verjährungsnorm aus dem Rechtsbestand nachfolgender Zeitablauf hat bei dem die außer Kraft getretene Verjährungsbestimmung betreffenden Günstigkeitsve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene Schuld- und Freisprüche des Angeklagten Alexander F*****, des Mitangeklagten Dkfm Theobald K***** und rechtskräftige Freisprüche der Mitangeklagten Gerlinde H***** enthaltenden Urteil wurden Alexander F***** und Johann W***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG, teilweise als Beteiligte nach § 11 dritter Fall FinStrG (A./I./ und D./I./b./ bzw A./II./a. und D./I./c./), der gewerbsmäßi... mehr lesen...
Gründe: Die Rechtsanwältin Dr. Ute M***** wurde des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Die Rechtsanwältin Dr. Ute M***** wurde des Verbrechens der Veruntreuung nach Paragraph 133, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat sie am 19. Dezember 1985 in Klagenfurt ein Gut, das ihr anvertraut worden ist, und zwar 537.950,91 S Bargeld, ihrer Klientin Maria O***** durch Realisieren des Sparbuche... mehr lesen...
Gründe: Dipl.Ing. Johann von E***** wurde der Finanzvergehen (I.) der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13 FinStrG und (II.) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Dipl.Ing. Johann von E***** wurde der Finanzvergehen (römisch eins.) der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33, Absatz eins und 13 FinStrG und (römisch II.) der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §5 Abs2FinStrG §31FinStrG §33 Abs3 litaStGB §67 Abs1
Rechtssatz: Die - allein eine Legaldefinition des inländischen Tatortes darstellende -
Norm: des § 5 Abs 2 FinStrG stellt hinsichtlich des Erfolgseintrittes nur auf jene Fallgestaltung ab, bei der die Tathandlung im Ausland begangen wurde, jedoch der Erfolg im Inland eintrat. Somit bleibt für die Beurteilung der Tatbegehungszeit auch der für das Finanzvergehen der Abgabenhinterz... mehr lesen...
Norm: FinStrG §31FinStrG §214
Rechtssatz: Nach Erlöschen der Strafbarkeit zufolge (absoluter) Verjährung hat ein Freispruch nach § 259 Z 3 StPO zu ergehen. Entscheidungstexte 15 Os 112/91 Entscheidungstext OGH 02.04.1992 15 Os 112/91 15 Os 43/95 Entscheidungstext OGH 21.09.1995 15 Os 43/95 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §31FinStrGNov 1985 BGBl 571 ArtII §2FinStrGNov 1985 BGBl 571 ArtII §3
Rechtssatz: Bei einer zufolge Art II § 3 Abs 2 FinStrGNov 1985 fortbestehenden sachlichen Zuständigkeit des Gerichtes (Wertbetrag über fünfhunderttausend Schilling, aber unter einer Million Schilling) ergibt sich aus Art II § 2 leg cit, dass die im Ersten Abschnitt des FinStrG eingereihte Bestimmung über die Verjährung trotz der weiteren Zuständigkeit des Gerich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13. Mai 1925 geborene Frächter Helmut F*** des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG. schuldig erkannt (irrig auch nach "Abs 3 lit a und b", denn § 33 Abs 3 FinStrG. enthält bloß Legaldefinitionen, die Tatbestände sind in den Absätzen 1, 2 und 4 umschrieben: LSK. 1984/97). Darnach hat er in Bruck an der Mur vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Gustav K***, Robert G*** und Wilhelm S*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG, Wilhelm S*** als Beteiligter gemäß § 11 (dritter Fall) FinStrG, schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs haben in Hörsching 1. Gustav K*** und Robert G*** als Geschäftsführer der Firma D*** GmbH vorsätzlich eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt und dadurch eine Abgabenverkürzung in nacha... mehr lesen...
Norm: FinStrG §31StGB §58
Rechtssatz: Vorrangiger Zweck jeder strafrechtlichen Verjährungsvorschrift ist es, dem Entfall des Strafbedürfnisses infolge Zeitablaufs Rechnung zu tragen. Entscheidungstexte 12 Os 37/88 Entscheidungstext OGH 30.06.1988 12 Os 37/88 Veröff: SSt 59/46 14 Os 120/89 Entscheidungstext OGH 15.11.198... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 6.Oktober 1939 geborene beschäftigungslose Leopold M*** des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben nach § 35 Abs. 2 FinStrG als Beteiligter nach § 11 dritter Fall FinStrG schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, zwischen dem 18.August 1975 und dem 27.Februar 1976 an verschiedenen Orten Österreichs und der Bundesrepublik Deutschland in insgesamt 32 Fällen dadurch, daß er Kraftfahrzeuge von der Bundesr... mehr lesen...
Gründe: Der am 23. Oktober 1922 geborene Komponist und Schriftsteller Gerhard B*** ist des - einzigen - Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 "in Verbindung mit § 33 Abs 3 lit a" FinStrG. teils als unmittelbarer Täter (§ 11, erster Fall, FinStrG.), teils als Beteiligter nach § 11, zweiter Fall, FinStrG., sowie des Vergehens nach § 24 Abs 1 lit b und lit c DevG. schuldig erkannt worden. Die Formulierung des Urteilsspruchs zwingt zu der Anmerkung, daß § 33 Abs 3 l... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 30jährige Helmut V*** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Deliktsfall, StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit zwischen 22.Dezember 1986 und 30. Jänner 1987 in Wr. Neustadt und an anderen Orten in insgesamt neun Fällen durch die Vortäuschung, ein zahlungswilliger und zahlungsfähiger Mieter zu sein, Verfügungsberechtigten von Videotheken Videoabspielgeräte und Spielfil... mehr lesen...
Gründe: Erna T*** wurde des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG. schuldig erkannt, weil die (im zweiten Rechtsgang allein zu prüfende) Frage der Verjährung (§ 31 FinStrG.) verneint wurde. Diese Annahme des Erstgerichts bekämpft die Angeklagte zu Recht als unzureichend begründet (§ 281 Abs. 1 Z. 5 StPO.) und macht diesbezüglich auch Feststellungsmängel (§ 281 Abs. 1 Z. 9 lit. b StPO.) geltend. Die vom Beamten des Finanzamts Klagenfurt Friedrich G*** ge... mehr lesen...
Norm: FinStrG §31
Rechtssatz: § 31 Abs 6 FinStrG besagt nur, daß sämtliche Verjährungsvorschriften auch den Nebenbeteiligten zustatten kommen, nicht aber auch, daß gegen Nebenbeteiligte eine selbständige, unabhängig bzw isoliert vom Täter zu beurteilende Verjährungsfrist läuft. Entscheidungstexte 11 Os 2/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 11 Os 2/85 Veröff: SSt 56/66 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Manfred A zu Punkt I/ des Vergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach dem § 35 Abs. 2 FinStrG, zu Punkt II/ des Vergehens des Schmuggels nach dem § 35 Abs. 1 FinStrG und zu Punkt III/ des Vergehens der Abgabenhehlerei nach dem § 37 Abs. 1 lit. b FinStrG schuldig erkannt und unter Bedachtnahme auf § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG nach den §§ 35 Abs. 4, 37 Abs. 2 FinStrG zu einer Geldstrafe von 90.000 S, im Nichteinbringungsf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.Oktober 1944 geborene, zuletzt beschäftigungslose Karl A des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den §§ 33 Abs. 1, Abs. 3 lit. a und 13 FinStrG schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in der Zeit zwischen 31.März 1978 und 14.April 1981 in Brunn/Gebirge fortgesetzt unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeigeund Offenlegungspflicht durch Nichtabgabe von Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteue... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Juli 1922 geborene Tierarzt Dr. Friedrich A im zweiten Rechtsgang des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a FinStrG. schuldig erkannt. Ihm liegt nach dem Inhalt des Schuldspruchs zur Last, in Eggenburg und Horn vorsätzlich 1.) in den Jahren 1968 bis Anfang 1978 unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dadurch Abgabenverkürzungen bewirkt zu ha... mehr lesen...