Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 9. November 2009, GZ 29 Hv 90/09z-40, wurde Erich T***** - soweit im vorliegenden Zusammenhang von Bedeutung - (richtig:) mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt und „nach § 38 Abs 1 FinStrG zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 10 (zehn) Monaten“ verurteilt. Danach hat er vom 30. April 2006 bis 30. April 2008 im Bereich des Finanzamts Kufstein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch andere Schuldsprüche enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Mario L***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a, 11 (dritter Fall) FinStrG (richtig: B iVm A/I) und nach §§ 33 Abs 2 lit b, 38 Abs 1 lit a, 11 (dritter Fall) FinStrG (richtig: B iVm A/II) schuldig erkannt. Ihm liegt - zusammengefasst - zur Last, gezielt Abgabenhinterziehungen durch Gesellschafter der Markus H***** GmbH und Co KG, für... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 23. April 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger und Mag. Fuchs in Gegenwart des Richteramtsanwärters MMag. Klaus als Schriftführer in der Strafsache gegen Konrad K***** wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, infolge Zurückweisung von Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Ing. Karl P*****, Johann S*****, Elfriede L*****, Karl St*****, Walter Me***** und Alfred Z***** (jeweils zur Gänze) sowie der Angeklagten Silvia P*****-J***** und Helmut Ma***** (jeweils zum Teil, soweit nicht auf Kassation und Anordnung der Verfahrenserneuerung erkannt wurde) in nichtöffentlicher Sitzung mit Entscheidung vom 3. März 2005, GZ 15 Os 31/04-19, auch rechtskräftige Schulds... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, im zweiten Rechtsgang gefällten Urteil wurde Tripo G***** auf der Basis des bereits im ersten Rechtsgang rechtskräftig gewordenen Schuldspruches wegen des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit b, 38 Abs 1 lit a, 13 FinStrG nach § 38 Abs 1 FinStrG zu einer Geldstrafe sowie gemäß § 19 Abs 1 lit a und b FinStrG zu einer Wertersatzstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen, im zweiten Rechtsgang gefällt... mehr lesen...
Gründe: Djordje S***** wurde - soweit für das Nichtigkeitsverfahren von Relevanz - der Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (II) sowie der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (V/A) schuldig erkannt. Djordje S***** wurde - soweit für das Nichtigkeitsverfahren von Relevanz - der Vergehen der Urkundenfälschung nach Paragraph 223, Absatz 2, StGB (römisch II) sowie der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, Fin... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zoran P***** der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (1) und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit b FinStrG (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zoran P***** der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels nach Paragraphen 35, Absatz eins, Litera a,, 38 Absatz eins, Litera a, FinStrG (1) und des vorsätzlichen Eingriffe... mehr lesen...
Norm: FinStrG §20StGB §19
Rechtssatz: Dass eine Ersatzfreiheitsstrafe nach Tagen bemessen sein muss, ist § 20 FinStrG nicht zu entnehmen. Das Tagessatzsystem des § 19 StGB ist bei Finanzvergehen infolge der Abhängigkeit der angedrohten Geldstrafen von bestimmten Wertbeträgen gar nicht anwendbar. Entscheidungstexte 14 Os 27/02 Entscheidungstext OGH 07.05.2002 14 Os 27/02 ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 2. Oktober 1997, GZ 8 Vr 1569/97-8, wurde Petra S***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt, zu einer Geldstrafe von 100.000 S verurteilt und für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Monaten festgesetzt. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 2. Oktober 1997, GZ 8 römisch fünf r 1569/97-8, wurde Petra S***** des F... mehr lesen...
Norm: StPO §295FinStrG §20
Rechtssatz: Wenn das Rechtsmittelgericht auf Grund einer erfolgreichen Strafberufung eine Geldstrafe gem § 16 FinStrG abändert, hat es für die neu verhängte Geldstrafe wieder eine (neue) Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen, auch für den Fall, daß deren Ausmaß nicht (ausdrücklich) angefochten wurde. Entscheidungstexte 13 Os 125/98 Entscheidungstext OGH 30.09... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ing.Eduard Z***** der Finanzvergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13; 33 Abs 2 lit a und b FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ing.Eduard Z***** der Finanzvergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33, Absatz eins und 13; 33 Absatz 2, Litera a und b FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er als Geschäftsführer der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Norbert A und Sonja A des Verbrechens nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG sowie anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und gemäß der zuvor bezeichneten Gesetzesstelle (unter Anwendung des § 28 StGB) zu Freiheitsstrafen sowie nach § 6 Abs 4 SuchtgiftG (unter Festsetzung von Ersatzfreiheitsstrafen für den Fall der Uneinbringlichkeit) zu Geldstrafen verurteilt; gemäß § 43 Abs 1 StGB wurden die über Sonja A verhängten (beiden) Strafen bedingt n... mehr lesen...
Norm: FinStrG §20FinStrG §26StGB §19 Abs3StGB §43
Rechtssatz: Eine selbständige bedingte Nachsicht von Ersatzfreiheitsstrafen ist im Gesetz nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 10 Os 151/80 Entscheidungstext OGH 17.02.1981 10 Os 151/80 Verstärkter Senat; Veröff: EvBl 1981/186 S 520 = RZ 1981/45 S 181 = SSt 52/8 12 Os 44/97 Entscheid... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Kaufmann Josef A und der Geschäftsführer Karl B - des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach den §§ 35 Abs. 2, 38 lit. a FinStrG. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß sie in den Jahren 1965 bis 1970 in Wien, Düsseldorf und an anderen Orten im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter vorsätzlich und gewerbsmäßig zu ihrem Vorteil unter Verletzung einer abgabenrecht... mehr lesen...
Norm: FinStrG §20FinStrG §23
Rechtssatz: Keine Orientierung der Ersatzfreiheitsstrafe an einer (konkret oder gar abstrakt denkbaren) maximalen Geldstrafe beziehungsweise Wertersatzstrafe, weil - anders als für die Geldstrafe oder Wertersatzstrafe - für die Ersatzfreiheitsstrafe eine absolute Höchstgrenze (§ 20 Abs 2 FinStrG) normiert ist. Entscheidungstexte 9 Os 157/78 Entscheidungstext... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Juli 1930 geborene Teppichhändler Abbas A - ein iranischer Staatsangehöriger - des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (Punkt A des Urteilssatzes), des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB (Punkt B/ des Urteilssatzes), des Vergehens nach dem § 17 Abs. 1 Z 4 (und Abs. 2) AußenhandelsG (Punkt C/ des Urteilssatzes) und des Vergehens der ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §20FinStrG §26 Abs1
Rechtssatz: Keine bedingte Nachsicht der Ersatzfreiheitsstrafen (für Verfall bzw Wertersatz). Entscheidungstexte 11 Os 172/77 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 11 Os 172/77 12 Os 83/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 12 Os 83/78 Beisatz: Auch nicht für Ersatzfreiheitsstrafen für so... mehr lesen...
Norm: FinStrGNov 1975 ArtVII §3FinStrG nF §15FinStrG nF §20
Rechtssatz: Wäre nach der neuen Rechtslage die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde gegeben, blieb aber nach Art VII § 3 Abs 2 FinStrGNov 1975 die des Gerichtes gewahrt, darf die (Ersatzstrafe) Freiheitsstrafe das in § 15 Abs 3 FinStrG nF (§ 20 Abs 2 FinStrG nF) bezeichnete Höchstmaß von drei Monaten nicht übersteigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 18. Juni 1934 geborene Hilfsarbeiterin Ivana A des Finanzvergehens des Schmuggels nach dem § 35 Abs 1 lit. a Fin-StrG schuldig erkannt und nach dem § 35 Abs 4 FinStrG unter Anwendung der Art. III und V Abs 4 StRAG zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt; dabei wurde der Tagessatz mit S 100,-- bemessen und die Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe von insgesamt S 15.000,-- mit zweieinhalb ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §20. StRAG ArtIII
Rechtssatz: Art III StRAG gilt auch für § 20 FinStrG ("Freiheitsstrafe", nicht mehr "Arrest"). Entscheidungstexte 9 Os 92/75 Entscheidungstext OGH 08.10.1975 9 Os 92/75 11 Os 110/76 Entscheidungstext OGH 01.03.1977 11 Os 110/76 Vgl aber; Beisatz: Arrest und strenger Arrest, wie er zur T... mehr lesen...