Norm
FinStrG §20Rechtssatz
Eine selbständige bedingte Nachsicht von Ersatzfreiheitsstrafen ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0086634Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.11.2015