Der Beschwerdeführer war Gesellschafter einer OHG, aus der er mit Wirkung vom 31. Juli 1977 austrat. In der Folge kam es zu einem jahrelangen Rechtsstreit betreffend die Höhe jenes Betrages, der dem Beschwerdeführer für die Abtretung seiner Gesellschaftsrechte zustand. Der Beschwerdeführer erhielt im Laufe dieses Rechtsstreites verschiedene Zahlungen, die er zur Gänze als Akontozahlungen auf sein Auseinandersetzungsguthaben ansah. Im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Jahre 1979... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs1 lita;FinStrG §124 Abs1;FinStrG §136;FinStrG §58 Abs2;FinStrG §82 Abs3;
Rechtssatz: Für die Einstellung eines Finanzstrafverfahrens im Zuge des Untersuchungsverfahrens ist das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz auch dann zuständig, wenn infolge der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages die Durchführung der mündlichen Verhandlun... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 6. November 1990, Zl. 90/14/0141, verwiesen. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 19. Oktober 1988, Straflisten-Nr. 196/88, wurde gegen den Beschwerdeführer das Strafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er als Abgabepflichtiger vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht seine unternehmerische Tätigkeit als Buffetinhaber nicht bekannt gegeb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §124 Abs1;FinStrG §55; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 323;
Rechtssatz: Solange es zu einer rechtskräftigen endgültigen Abgabenfestsetzung im Sinne des § 55 FinStrG noch nicht gekommen ist, besteht auch im Untersuchungsverfahren keine Verpflichtung der Behörde, über Anträge, das Verfahren gemäß § 124 Abs 1 FinStrG einzustellen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Kommandant der Verkehrsabteilung, Autobahn-Außenstelle A. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres mit Bescheid vom 5. April 1990 das mit ihrem Beschluß vom 8. November 1988 gegen den Beschwerdeführer eingeleitete Disziplinarverfahren gemäß § 118 Abs. 1 Z. 1 zweiter Halbsatz i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §106;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §97 Z3 idF 1983/137;FinStrG §124 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 6 Stammrechtssatz Da der Gesetzgeber - anders als zum Beispiel bei § 124 Abs 1 FinStrG (Hinweis E 26.5.1988, 88/16/0070, 0073, 0074) - ein Rechtsmittel gegen einen Einstellungsbes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Oktober 1989 als Fachoberlehrer in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Höhere Bundeslehranstalt für landwirtschaftliche Frauenberufe in X. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft am 20. Dezember 1988 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §106;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §97 Z3 idF 1983/137;FinStrG §124 Abs1;
Rechtssatz: Da der Gesetzgeber - anders als zum Beispiel bei § 124 Abs 1 FinStrG (Hinweis E 26.5.1988, 88/16/0070, 0073, 0074) - ein Rechtsmittel gegen einen Einstellungsbeschluß zwingend nicht ausgeschlossen hat, ist im Interesse des Rechts... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56 impl;FinStrG §124 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Da der Einstellungsbescheid nach § 124 Abs 1 FinStrG mit keinem Rechtsmittel angefochten werden kann, trifft zugleich mit seiner Zustellung die formelle und auch die materielle Rechtskraft ein. Durch diese zwingende Regelung über den Ausschluß e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §124 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 124 Abs 1 letzter Satz FinStrG läßt gegen einen Einstellungsbescheid kein Rechtsmittel zu und schneidet solcherart unterschiedslos jeden administrativen Instanzenzug ab. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des... mehr lesen...
Index: Finanzstrafrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §124 Abs1FinStrG §124 Abs2FinStrG §58 Abs2 litaFinStrG §64 Abs2
Rechtssatz: Anders als der Spruchsenat gem § 64 Abs 2 FinStrG hat die monokratisch besetzte Finanzstrafbehörde erster Instanz die Grenzen ihrer Zuständigkeit einschränkungslos jederzeit von Amts wegen wahrzunehmen. Durch die (von ihr) verkündete (Teileinstellung) Einst... mehr lesen...