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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FinStrG §124 Abs1;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 124 Abs 1 letzter Satz FinStrG läßt gegen einen Einstellungsbescheid kein Rechtsmittel zu und schneidet solcherart unterschiedslos jeden administrativen Instanzenzug ab.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete FinanzverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988160070.X01Im RIS seit
26.05.1988