Norm: StPO §464 Z2 DSt §49 StPO § 464 heute StPO § 464 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 169/1978 DSt § 49 heute DSt § 49 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 190/2013 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z5aStPO §468 Abs1DSt §49DSt §77 Abs3
Rechtssatz: Eine Tatsachenrüge (Z 5a) kann in Verfahren, in denen eine Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld vorgesehen ist, nicht erhoben werden. Entscheidungstexte 24 Ds 1/18h Entscheidungstext OGH 30.01.2019 24 Ds 1/18h Beisatz: Hier: Anwaltliches Disziplinarverfahren. (T1) ... mehr lesen...
Norm: DSt §49
Rechtssatz: Einem im Rahmen der Schuldberufung gestellten Antrag auf Vernehmung eines Zeugen ist nicht nachzukommen, wenn nicht dargetan wird, warum dem Beschuldigten eine entsprechende Antragstellung im Verfahren vor dem Disziplinarrat nicht möglich war. Entscheidungstexte 24 Os 5/14m Entscheidungstext OGH 08.10.2014 24 Os 5/14m ... mehr lesen...
Norm: DSt §49RStDG §139 Abs1StPO §464
Rechtssatz: Der Verzicht des RStDG auf die in der StPO vorgesehene Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe bedeutet, dass der von den Kategorien der (die Schuldfrage betreffenden) Nichtigkeitsgründe erfasste Fehlerbereich von der Berufung wegen des Ausspruches über die Schuld erfasst wird (§ 139 Abs 1 erster Fall RStDG). Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld meint demnach im RStDG die Berufun... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §46DSt 1990 §48DSt 1990 §49
Rechtssatz: Es gibt nur eine (einzige) schriftliche Berufungsausführung. Entscheidungstexte 11 Bkd 1/04 Entscheidungstext OGH 20.09.2004 11 Bkd 1/04 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119369 Zuletzt aktualisiert am 10.07.2008 mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §28 Abs2DSt 1990 §36 Abs2DSt 1990 §49
Rechtssatz: Der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission ist ein Eingehen auf erst im Rechtsmittelverfahren erhobene Anschuldigungen verwehrt. Entscheidungstexte 4 Bkd 4/03 Entscheidungstext OGH 21.06.2004 4 Bkd 4/03 3 Bkd 3/13 Entscheidungstext OGH 02.09.2013 3 Bkd 3/13 ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10 BStPO §281 Abs1 Z10aDSt §49
Rechtssatz: Ein Feststellungsmangel wird geltend gemacht, indem unter Hinweis auf einen nicht durch Feststellungen geklärten, jedoch indizierten Sachverhalt eine vom Erstgericht nicht gezogene rechtliche Konsequenz angestrebt wird, weil dieses ein Tatbestandsmerkmal, einen Ausnahmesatz (§ 281 Abs 1 Z 9 lit a bis c StPO) oder eine andere rechtliche Unterstellung bei der rechtl... mehr lesen...
Norm: DSt §49StPO §281 Abs1 Z9 litaStPO §281 Abs1 Z9 litbStPO §281 Abs1 Z10 A
Rechtssatz: Die in der Rechtsrüge behauptete rechtliche Konsequenz ist aus dem Gesetz methodengerecht abzuleiten (WK-StPO § 281 Rz 588). Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §49
Rechtssatz: Gemäß § 49 DSt 1990 hat die Berufung die Erklärung zu enthalten, in welchen Punkten und aus welchen Gründen das Erkenntnis angefochten wird. Eine globale unsubstantiierte Erklärung erfüllt die prozessualen Voraussetzungen jedenfalls nicht. Das Vorbringen neuer Tatsachen und die Geltendmachung neuer Beweismittel ist zwar zulässig, doch genügt auch hier nicht, nur allgemein die Beschaffung von Akten zu beantragen, o... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §46DSt 1990 §46DSt 1990 §49DSt 1990 §77 Abs3StPO §463
Rechtssatz: Das Disziplinarstatut lässt gegen die Erkenntnisse des Disziplinarrates die "volle Berufung" zu, so dass daher auch auf neues Vorbringen im Berufungsstadium Bedacht zu nehmen ist. Entscheidungstexte Bkd 83/58 Entscheidungstext OGH 27.11.1958 Bkd 83/58 Veröff: AnwBl 1959,33 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ADSt 1872 §49
Rechtssatz: Mangels eines Rechtsmittels der Anklagebehörde ist der OGH nicht in der Lage, ein vom Disziplinarrat nur als Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes beurteiltes Verhalten auch als Verletzung der Berufspflichten zu werten, weil dies eine unzulässige reformatio in peius darstellen würde. Entscheidungstexte Ds 48/54 Entscheidungstext ... mehr lesen...