RS OGH 2002/5/28 14Os51/02, 14Os67/02, 13Os104/02, 15Os6/03, 11Os55/03, 12Os35/03, 12Os72/03, 12Os35

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2002
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Norm

DSt §49
StPO §281 Abs1 Z9 lita
StPO §281 Abs1 Z9 litb
StPO §281 Abs1 Z10 A

Rechtssatz

Die in der Rechtsrüge behauptete rechtliche Konsequenz ist aus dem Gesetz methodengerecht abzuleiten (WK-StPO § 281 Rz 588).

Anmerkung

Bem: Der Rechtssatz wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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