Norm
StPO §464 Z2Rechtssatz
Eine Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld (hier: § 49 DSt) muss erklären, den Ersatz welcher konkreter, in den Entscheidungsgründen festgestellter und (hier) den Freispruch nach Maßgabe rechtsrichtiger Subsumtion tragender Feststellungen sie begehrt, widrigenfalls sie sich von den gesetzlichen Anfechtungskriterien entfernt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134200Im RIS seit
23.01.2023Zuletzt aktualisiert am
23.01.2023